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So1} Name und Wohnort der Fremdperson Haben
Rückware { 100 | 100— Ware 1000.—
Wechsel 380.— RWechsel | 385 | 385.—
Bar | ı 1502,
Abzug 15 18.—
ı_Bar {385 |_385—_ m
] 1385 - |
Haben: 1385 — (100 +18 + 385) =882 Handelswert, Sache.
Soll: 1385 — (100 + 18 -- 385) = 882 Zahlungswert. Es ist ange-
nommen, daß die Kosten des Rückwechsels zu Lasten des Wech-
selvormannes gehen, also die Ware nicht belasten. Andernfalls
wären nur M. 380.— auf beiden Seiten auszuwerfen.
Eintragung auf die Konten. Im Grundbuch wird durch Bei-
setzung des Blattes der Fremdrechnung, des „Folios‘“ derselben,
auf dem sich das Fremdkonto befindet, die geschehene Eintragung
ersichtlich gemacht. Erfordern gewisse Posten keine Eintragungen
auf das Fremdkonto, weil sich die Leistungen sofort ausgleichen,
so werden anstelle des Folios Striche gemacht. Übertragungsfehler
können geschehen erstens, indem man einen Posten auf ein falsches
Konto überträgt. Diese Fehler entdeckt man durch Vergleichen
(Ablesen), ferner durch eine Kontrollkontenführung, die nicht das
Grundbuch zur Grundlage hat, sondern die Korrespondenz. Die
häufigsten Übertragungsfehler bestehen im Eintragen falscher Sum-
men, namentlich durch Umstellen von Ziffern: 398 statt 389. Durch
Ablesen und Kontrollkonten werden auch solche Fehler entdeckt.
Im übrigen kontrollieren sich Zahlenübertragungen, falls sich nicht
zwei Fehler ausgleichen, durch Kontrolladditionen. Es müssen zu
diesem Zwecke das Grundbuch und die Fremdrechnung addiert
werden. Führt man das Grundbuch mit zwei Spalten für Soll und
Haben (diese Begriffe auf die Fremdperson bezogen), so kontrol-
lieren sich Soll und Haben selbständig. Dies setzt jedoch voraus,
daß keine nicht auf das Konto übertragene Ausgleichsposten vor-
handen sind. Ist dies, wie meist, der Fall, dann kontrolliert sich nur
der Unterschied zwischen Soll und Haben. Die Differenz der Bu-
chungen im Grundbuch muß dann übereinstimmen mit dem Unter-
schied der gesamten Kontensalden. Diese Fremdkontensalden zu
kennen, ist zu gewissen Zeiten notwendig, hauptsächlich für den
Bücherabschluß, die Bilanz. Es wird ein „Auszug“ der Fremdrech-
nung gemacht, der systematisch zusammengefaßt, das folgende Bild
ergibt: (Tabelle siehe nächste Seite!)
Diese Aufstellung kann sich nicht ausgleichen. Die Konten sind
offene, beweisen schwebende Rechnungsverhältnisse. Wären sie
aber ausgeglichen, so verbliebe noch ein auf das Unternehmerkonto
zu buchender Posten, der den Reinertrag des Unternehmens, den
Wert der Unternehmerleistung, darstellt. Die Ertragsermittelung
unterstellt daher die Begleichung der Konten einschließlich der
Rückgabe des Unternehmerkapitals, wonach der von der Eigen-