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der Unternehmer genötigt sieht, will er sein Lager nicht übermäßig
anschwellen lassen, mit geringem oder gar keinem Reinertrag zu
verkaufen. Dem tritt das Konto der Erzeugung in den Weg, indem
es unerbittlich zur rechnerischen Feststellung des Herstellungs-
Wertes zwingt, weil nur dadurch seine Ausgleichung erfolgen kann.
Es muß nun allerdings gesagt werden, daß die Ausgleichung eine
theoretische Forderung ist, die eine ganz genaue Ermittlung des
Herstellungswertes voraussetzt. Diese wird sich tatsächlich nicht
erzielen lassen, so daß auf dem Konto der Erzeugung der verlangte
Ausgleich nicht eintritt und sich ein Unterschied zwischen Soll und
Haben ergibt, der den „Kalkulationsfehler‘“ darstellt. Er dient als
Prüfstein der Herstellungsabrechnung; sie hat ihre Probe um so
besser bestanden, je geringer jener Unterschied sich ausweist. Aus-
geglichen wird das diesen Unterschied aufweisende Erzeugungs-
konto durch seinen Übertrag auf das Konto der Erzeugnisse. Auf
diesem wirkt er einerseits auf den Aussonderungswert des Be-
Standes, der eine Berichtigung erfährt, andererseits auf den Roh-
ertrag aus verkauften Erzeugnissen, ihn mehrend oder mindernd.
Der Unterschied gibt Anlaß zur Berichtigung der Grundlagen spä-
terer Berechnungen. Derartige Nachprüfungen der Selbstkosten-
berechnung sind unerläßlich.
An der Ertragsbildung beteiligt sich also nur das Konto der
Erzeugnisse. Die Konten der Stoffe und der Arbeitsmittel, die letz-
teren nach gebuchter Wertabgabe, werden durch die Aussonderun-
gen ausgeglichen. Dies kann auf dem Konto der Stoffe, da sich die
Aussonderung natürlich nicht maschinenmäßig auf den Saldo er-
Strecken darf, sondern auf selbständiger Werterfassung sich grün-
den muß, dadurch verhindert werden, daß durch Verderb, Wäge-
verluste usw. ein Fehlbetrag auftritt. Dessen Ausgleich findet zu
Lasten des Kontos der Erzeugnisse statt, deren Rohertrag vermin-
dert wird. Waren Rohstoffe verkauft, so ist das Konto der Stoffe
natürlich am Gesamtertrage mit dem Rohertrage der bezüglichen
Geschäfte beteiligt.
Die Werkarbeit, das erzeugende Element, wird entweder dem
Konto der Erzeugung unmittelbar belastet oder man führt zunächst
Lohn- und allgemeine Werkarbeit auf selbständigen Konten, die sich
durch Überträge auf das Konto der Erzeugung ausgleichen. Das
Konto der Lohnarbeit wird zweckmäßig in der Weise geführt, daß
es erkannt wird für die geleistete Arbeit zu Lasten des Kontos der
Erzeugung, dagegen belastet für die gezahlten Löhne zugunsten des
Kassakontos. Dies hat den Vorteil, daß dem Konto der Erzeugung
auch diejenige geleistete Arbeit belastet wird, die am Tage der Er-
tragsermittlung noch nicht zahlungsfällig war. Auf dem Konto der
Lohnarbeit bildet die von den Arbeitern verdiente, aber ihnen noch
Nicht bezahlte Arbeit eine Lohnschuld des Unternehmens. Sie wird
zur Ausgleichung des Lohnarbeitskontos in das Soll gesetzt und
auf neue Rechnung ins Haben vorgetragen.
Es wird also nicht gebucht: