72 7 2.Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
Staatshaushalt bezüglichen Umstände eine der Wahrscheinlichkeit
nahekommende Feststellung am besten sichern.
d) Die Ausschließlichkeit des Budgets. Die hohe
Wichtigkeit des Budgets läßt es als natürliche Forderung be-
trachten, daß das Budgetgesetz außer dem Staatshaushaltsplan keine
fremden Verfügungen enthalte, auch wenn dieselben mehr weniger
mit dem Budget zusammenhängen, also auch finanzieller Natur
sind. Am wenigsten aber kann es gerechtfertigt werden, wenn
organische Bestimmungen, Verfügungen über neue Institutionen,
Reform usw. dem Budgetgesetz einverleibt werden. Namentlich
bedenklich ist es dort, wo die Budgetdebatte in enge Schranken
gebannt ist und für dieselbe eben nur die unbedingt notwendige
Zeit zur Verfügung steht. Diesen Forderungen widerspricht der
Brauch, der dem Budget solche fremde Bestandteile einfügt. Die
Ursachen dieses Vorgehens sind verschiedene; manchmal handelt
es sich um eine rasche Erledigung, die namentlich dort gesichert
ist, wo für die Budgetdebatte eine streng normierte Zeit festgestellt
ist. Aber gerade hieraus ergibt sich der Einwand gegen dieses
Vorgehen, denn es ist gewiß, daß eine eingehende gewissenhafte
Debatte innerhalb dieser Zeit, die ja für das Budget selbst unum-
gänglich nötig, nicht möglich ist. In England hat dieses Vor-
gehen namentlich den Zweck, das Oberhaus, das, wie wir sahen,
das Budget nur en bloc annehmen oder verwerfen kann, zur An-
nahme zu zwingen. Prinzipiell spricht schon der Umstand gegen
dieses Vorgehen, wonach ja das Budget nur einen periodischen
Charakter hat, also nicht Gelegenheit bieten kann für Verfügungen
mit dauerndem Charakter. Diese Einschüblinge kommen unter
verschiedenen Namen vor; in Frankreich heißen sie „adjonctions
rn RS budgetaires“; in England “®,Pakete“ (packeting); die Amerikaner
OR a nennen sie „riders“ (Reiter). Die gesetzgebenden Körper haben
6“ sich oft mit der Frage der Berechtigung dieser Einlagen beschäftigt
und dieselben im allgemeinen für unzulässig erachtet. Namentlich
in Frankreich wurde mit denselben großer Mißbrauch getrieben.
In Budget für das Jahr 1898 waren nicht weniger als 110, im
Budget für das Jahr 1902 104 solcher „adjonctions“, dem Budget
einverleibte Artikel, die sich auf die allerverschiedensten Gegen-
stände bezogen. „Die Flut steigt von Jahr zu Jahr“, sagt Ney-
mark’). Der Senat hat öfters diese Einschüblinge ausgeschaltet
und als selbständige Gesetze votiert. Auch J&ze?®) nimmt energisch
Le protectionnisme financier Me ON 8; 7.
?) Traite de science des finances (Paris 1910). S. 165.