fullscreen: Steuerersparung, Steuerumgehung, Steuerhinterziehung

Wichtige Neuerscheinung! 
Demnächst erscheint: 
Jahrbuch des Steuerrechts 
I. Jahrgang 1918/20 
unter Mitwirkung von 
Beigeordneter Buck, Reg.-Rat a. D,, Düffeldors; Landrichter Dr. Dorn, Reichsstnanz- 
Ministerium, Berlin; Dr. Srler, fsinanzrat im Reichsfinanzministerium. Berlin; Reg.»Rat a. D. 
Dr. Konietzko, Frankfurt (Main); Dr. Pape, Oberverwaltungsgerichtsrat, Berlin; Geb. Rat 
Dr. Popitz, Vortragender Rat im Reichsfinanzministerium, Berlin; Beigeordneter H. Rohde, 
Zehlendorf (Wannseebahn-: Dr. R. Rosendorff» Rechtsanwalt, Berlin; Wirkt. Geh. Ober 
regierungsrat Dr. Strutz, Senatspräsident beim Reichsfinanzhof, München, 
herausgegeben von 
Rechtsanwalt Dr. Fritz Koppe, Berlin 
Schriftleiter ber*„3)eutfd)en Steuer-Zeitung" 
Das deutsche Steuerwcsen ist durch die Reichsfinanzresorm auf völlig neue Grundlagen 
gestellt. Die Finanznot zwang zu eiliger 'llrbeit. Gesetze, Verordnungen und Erlasse über 
stürzten stch. Kaum vermögen die Steuerbehörden und Steuerberater, geschweige denn 
die Steuerzahler zu folgen. Die zahlreichen Erläuterungsbücher und Leitfäden, mögen sie 
im übrigen noch so wertvoll sein, vermögen nur eine erste Einführung in das steuerliche 
Neuland zu bieten, hier setzt das „Jahrbuch des Steuerrechts" ein Es wird alljährlich 
den Steuerbehörden, den Steuerberatern und den Steuerzahlern die wesentlichen Er 
gebnisse und Neuerungen des letzten Steuerjahrs aus Rechtsprechung, Verwaltung und 
Literatur in knapper, übersichtlicher und gemeinverständlicher Form übermitteln. Will es 
sein Ziel, ein ständiger Führer aus der Praxis für die Praxis zu sein, erreichen, so muß 
es über die Form der herkömmlichen Berichterstattungen und Spruchsammlungen hinaus 
gehen und dem Leser durch Hervorhebung und Erläuterung des Wesentlichen und praktisch 
Verwendbaren, nötigenfalls unter Beifügung von Musterbeispielen, ferner durch Aufschluß 
über das ans der bisherigen Rechtsprechung no h Verwertbare, zweckmäßige Ratschläge 
und Fingerzeige geben. Berücksichtigt wird das gesamte Reichssteuerrecht, insbesondere 
Einkominensteuer 
Körperschaftssteuer 
Kapitalertragsteuer 
Umsatz- u. Luxussteuer 
Reichsstempelgesetz 
Grunderwerbssteuer 
Berkehrssteuer 
Reichsnotopser 
Kriegsabgaben 
Besitzsteuer 
Erbs chastssteuer 
Reichsabgabenordnung 
Landessteuergesetz 
Verbrauchssteuern auf 
Kohle, Tabak, Bier, Weine usw. 
Der demnächst erscheinende I. Jahrgang 1918/20 
behandelt die Zeit vom 1. Oktober 1918, als Pent Tage des Inkrafttretens des Reichs- 
finanzhoies, bis zum Schluß des Steuerjahres 1919/20; d. h. also vis zum 31. März 1920. Die 
Mitarbeit der ersten Autoritäten und Praktiker auf dem Gebiete des Steuerrechts bürgt 
ohne weiteres für eine restlose Lösung der gestellten Ausgabe. Das „Jahrbuch des Steuerrechts" 
gehört in die Bibliothek der Steuerbehörden, Gerichte und Verwaltungen; der Anwälte 
und Notare; der Handelskammern, Banken und Bücherrevisoren; der Aktiengesellschaften, 
Gesellschaften m. b. H. und Verbände; der Kaufleute und Industriellen; der Grundbesitzer, 
Landwirte und Kapitalisten 
UnentbehrlrchessNachschlage- und Ergänzungswerk 
/ Preis: Etwa 30 Mark 
Jedes Jahr ein Band. Endgültige Preisfestsetzung vorbehalten 
Bestellungen sowie ausführliche Prospekte mit Probeseiten durch den 
Industrieverlag Spaeth & Linde, Berlin L2 
Fachbuchtzandlung für Sieuerliteratur
	        
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