II. Das Jch in staatlicher Erziehung
kommt, einer männlichen und einer weiblichen. Soll man sie auf
der Schulbank trennen oder gemeinsam erziehen? Da die männlichen
und .weiblichen Ichs später im gleichen Staat miteinander aus-
kommen müssen: warum eigentlich nicht? Nachdem doch der Staat
Männer und Frauen grundsätzlich als gleichberechtigt anerkennt! Der
alte Staat, der die allgemeine Wehrpflicht hatte, konnte und mußte
Unterschiede machen. Und da er der Frau nicht die gleichen Pflichten
gegenüber dem Staat auferlegte wie dem Mann, ihr dafür auch
allerlei Rechte vorenthielt, so hatte der Streit darum, ob man
Knaben und Mädchen gemeinsam oder getrennt erziehen solle,
wenigstens einen Sinn. Im Staate dagegen, der die staatsbürger-
lichen Rechte und Pflichten an Frauen und Männer gleichmäßig ver-
teilt, hat dieser Streit jede grundsätzliche Bedeutung verloren. Und
um Grundsätze ~J nicht um Einzelheiten der Ausführung ~ handelt
es sich hier. Grundsätze für die Erziehung künftiger Staatsbürger
aufzustellen, ist Sache der Allgemeinheit; die praktische Durch-
führung ist Sache der Fachleute, und wenn sie, aus Gründen ört-
licher oder zeitlicher Zweckmäßigkeit, die getrennte Erziehung beibe-
halten, so ist das ja immer noch kein Verstoß gegen den Grundsatz,
daß der Staat der Gegenwart, seiner eigenen Natur entsprechend,
die gemeinsame Erziehung nicht wohl verbieten kann.
Gerade bei der körperlichen Ausbildung aber wird zu gegebener
Zeit eine getrennte Behandlung des männlichen und des weiblichen
Ichs vielleicht ~ vielleicht auch nicht, das wird nur die Praxis ent-
scheiden können nicht zu umgehen sein. Man hat seinerzeit leiden-
schaftlich gestritten um die Frage der „sexuellen Aufklärung““ in der
Schule. Diese Frage bekommt ein wesentlich anderes Gesicht, wenn
die körperliche Ausbildung unter den Gesichtspunkt einer Körper-
pflege gestellt wird, deren oberstes Gebot heißt: Mißhandle deinen
Körper nicht, denn er gehört nicht dir! Erfolgreich wird hier
wie überall nur ein Zusammenwirken von Schule und Familie zum
gleichen Ziele hin sein können. In einer Familie, wo natürliche
Dinge natürlich, also weder zimperlich noch roh behandelt werden,
wird das ,,sexuelle‘“ Problem bis zum schulpflichtigen Alter kaum
eine Rolle für das werdende Ich spielen. In der Schule wird alles
darauf ankommen, daß allmählich das Pflichtbewußtsein des Ichs
gegen sich selbst entwickelt wird, bedingt durch die Pflichten, die das
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