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Zwecke hervorgerufen worden. Dort wo das landwirtschaftliche Ge
nossenschaftswesen stark ausgebildet ist, sind insbesondere die
Kreisgenossenschaften vielfach als Hauptkommissionäre, die ört
lichen Genossenschaften (Spar- und Darlehnskassen usw.) als
Unterkommissionäre herangezogen worden. Sowohl der Handel
wie die landwirtschaftlichen Genossenschaften haben sich häufig
über ihre Zurückdrängung beklagt. Was den Handel angeht, so ist
der örtliche kreisansässige Kleinhandel wohl fast überall zur
eignen Zufriedenheit wirtschaftlich eingeschaltet worden, soweit es
der Aufbau der Kriegswirtschaft überhaupt gestattet. Schwieriger
liegen die Verhältnisse in bezug auf den Großhandel. Aber wenn
dieser Grund zur Klage hat, so wird man die Ursache nicht in dem
Vorgehen der einzelnen Kommunalverbände, sondern in den wirt
schaftlichen Kriegsfolgen im allgemeinen zu suchen haben.
Der Standpunkt in manchen genossenschaft
lichen Kreisen wird aus einer Entschließung ersichtlich, die
im November 1917 auf den deutschen Genossenschaftstagen an
genommen wurde. Es heißt darin: „Infolge der öffentlichen Be
wirtschaftung sowohl der landwirtschaftlichen Erzeugnisse wie der
meisten landwirtschaftlichen Bedarfsstoffe hat die freie Betätigung
der Genossenschaften im Ein- und Verkauf fast ganz aufgehört.
Die landwirtschaftlichen Genossenschaften, insbesondere die Zentral-
Ein- und -Verkaufsgenossenschaften, haben sich von Anfang an für
die Kriegswirtschaft zur Verfügung gestellt, doch ist' ihre Heran
ziehung zur öffentlichen Bewirtschaftung recht ungleichmäßig er
folgt. Die Zentral-Ein- und -Verkaufsgenossenschaften sind zum
Teil in zufriedenstellender Weise berücksichtigt, zum andern Teil
aber sind sie, trotzdem sie gleichfalls ihre Mitarbeit wiederholt an
geboten haben, wie z. B. in der Rheinprovinz, ganz ausgeschaltet
worden. Die Einzelgenossenschaften, die für den fehlenden wirt
schaftlichen Unterbau in den Kommunalverbänden eine besonders
geeignete Unterlage bilden, haben nur in einigen wenigen Be
zirken ausreichend Berücksichtigung gefunden." Es soll hier zu der
Frage nicht eingehend* Stellung genommen werden. Nur soviel
darf gesagt werden, daß doch häufiger als die erwähnte Ent
schließung erkennen läßt, eine Heranziehung der Genossenschaften
erfolgt ist und noch erfolgt, daß ferner, wo sie nicht erfolgt ist, im
allgemeinen der Grund in der mangelnden Eignung der örtlichen
genossenschaftlichen Einrichtungen liegt, und daß endlich in mancher
Beziehung gerade der Krieg eine Förderung des genossenschaftlichen
* Vgl. unten S. 18.