Object: Die Einrichtungen der preußischen Landkreise auf dem Gebiete der Kriegswirtschaft

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Zwecke hervorgerufen worden. Dort wo das landwirtschaftliche Ge 
nossenschaftswesen stark ausgebildet ist, sind insbesondere die 
Kreisgenossenschaften vielfach als Hauptkommissionäre, die ört 
lichen Genossenschaften (Spar- und Darlehnskassen usw.) als 
Unterkommissionäre herangezogen worden. Sowohl der Handel 
wie die landwirtschaftlichen Genossenschaften haben sich häufig 
über ihre Zurückdrängung beklagt. Was den Handel angeht, so ist 
der örtliche kreisansässige Kleinhandel wohl fast überall zur 
eignen Zufriedenheit wirtschaftlich eingeschaltet worden, soweit es 
der Aufbau der Kriegswirtschaft überhaupt gestattet. Schwieriger 
liegen die Verhältnisse in bezug auf den Großhandel. Aber wenn 
dieser Grund zur Klage hat, so wird man die Ursache nicht in dem 
Vorgehen der einzelnen Kommunalverbände, sondern in den wirt 
schaftlichen Kriegsfolgen im allgemeinen zu suchen haben. 
Der Standpunkt in manchen genossenschaft 
lichen Kreisen wird aus einer Entschließung ersichtlich, die 
im November 1917 auf den deutschen Genossenschaftstagen an 
genommen wurde. Es heißt darin: „Infolge der öffentlichen Be 
wirtschaftung sowohl der landwirtschaftlichen Erzeugnisse wie der 
meisten landwirtschaftlichen Bedarfsstoffe hat die freie Betätigung 
der Genossenschaften im Ein- und Verkauf fast ganz aufgehört. 
Die landwirtschaftlichen Genossenschaften, insbesondere die Zentral- 
Ein- und -Verkaufsgenossenschaften, haben sich von Anfang an für 
die Kriegswirtschaft zur Verfügung gestellt, doch ist' ihre Heran 
ziehung zur öffentlichen Bewirtschaftung recht ungleichmäßig er 
folgt. Die Zentral-Ein- und -Verkaufsgenossenschaften sind zum 
Teil in zufriedenstellender Weise berücksichtigt, zum andern Teil 
aber sind sie, trotzdem sie gleichfalls ihre Mitarbeit wiederholt an 
geboten haben, wie z. B. in der Rheinprovinz, ganz ausgeschaltet 
worden. Die Einzelgenossenschaften, die für den fehlenden wirt 
schaftlichen Unterbau in den Kommunalverbänden eine besonders 
geeignete Unterlage bilden, haben nur in einigen wenigen Be 
zirken ausreichend Berücksichtigung gefunden." Es soll hier zu der 
Frage nicht eingehend* Stellung genommen werden. Nur soviel 
darf gesagt werden, daß doch häufiger als die erwähnte Ent 
schließung erkennen läßt, eine Heranziehung der Genossenschaften 
erfolgt ist und noch erfolgt, daß ferner, wo sie nicht erfolgt ist, im 
allgemeinen der Grund in der mangelnden Eignung der örtlichen 
genossenschaftlichen Einrichtungen liegt, und daß endlich in mancher 
Beziehung gerade der Krieg eine Förderung des genossenschaftlichen 
* Vgl. unten S. 18.
	        
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