nach den Umtern ihr Arbeitsfeld trennen und begrenzen. Über die
Stellung im Verwaltungsapparat einer Gemeinde oder eines Land-
kreises ließe sich vieles sagen. Cine Einheitlichkeit ist durchweg noch
nicht erzielt. Wir halten es für das Beste, daß die Krüppelfürsorge-
stellen den Gesundheitsämtern angegliedert werden. Wo solche nicht
bestehen, können das Fürsorge- oder Armenamt, gegebenenfalls auch
das Jugendamt die notwendige Anlehnung geben. Die Fürsorgestelle
soll nach Möglichkeit selbständig sein, wenigstens in der ärztlichen Ver-
waltung. Daß ein Facharzt für Orthopädie unbedingt der am meisten
geeignete Leiter einer solchen Stelle ist, bedarf keiner Begründung
mehr, nachdem sowohl der Herr Minister als auch die Deutsche Ver-
einigung für Krüppelfürsorge mehrfach darauf hingewiesen haben. Um
aber den Facharzt nicht zu sehr mit amtlichem Schriftwerk und be-
hördlichen Erwägungen zu belasten, empfiehlt es sich, den Stadtarzt
oder Amtsarzt als den Verwaltungsmann mit in den Betrieb ein-
zubegreifen. Bei dieser Gelegenheit muß aber ein alter Wunsch der
Fachärzte für Orthopädie nochmals wiederholt werden. Es empfiehlt
sich nicht, den nicht fachlich vorgebildeten Stadtarzt oder seinen Assi-
stenten soweit in die Tätigkeit der Krüppelfürsorgestelle einzubeziehen,
daß derselbe aus der Masse seiner Patienten die Krüppel oder Ge-
fährdeten aussucht und diese dann einem Orthopäden zur Begut-
achtung vorführt, sondern die Einrichtung muß so gestaltet sein, daß
der Facharzt an das gesamte Krankenmaterial des Arbeitsbezirkes
herankommt. Wenn ich diesen Gedanken vertreten habe, so ist mir
oft entgegnet worden: „Es hat aber doch gar keinen Zweck, gesunde
Kinder oder z. B. Kinder mit angeborenen geistigen Defekten oder
Folgen von Gehirnerkrankungen aller Art, Taubstumme und Uhn-
liche dem Orthopäden vorzuführen.“ Darauf habe ich ins Feld ge-
führt, daß die praktische Krüppelheilkunde so ausgedehnte und enge
Beziehungen zu den Nachbargebieten hat, daß es eine Schädigung für
sie bedeutet, wenn ihr diese Nachbargebiete in der praktischen Be-
tätigung der Krüppelfürsorgestellen von vornherein entzogen werden.
Ich bin in dieser Frage auch mit einem der bedeutendsten Orthopäden
des Auslandes vollständig einig. Professor Haglund in Stockholm
vertritt eine noch weitergehende Ausdehnung des Begriffes der wis-
senschaftlichen Orthopädie, indem er ihr die Bezeichnung der Wissen-
schaft von der Erkennung und Behandlung der Haltungs- und Be-
wegungsstörungen gibt. So sehr es notwendig ist, daß in der Heil-
kunde der einzelne sich beschränkt auf ein Fach, so schädlich ist es, ihm
in seiner Betätigung von außen her allzu scharfe Grenzen seines
Sonderfaches zu ziehen.
Die Kosten der Fürsorgesstelle, die Bestellung eines fachkundigen
Arztes und die Versorgung mit den nötigen Hilfskräften liegen nach
dem Gesetze den Kreisen ob. Die Mindestforderungen sind so einfach
5§