Full text: Die deutsche Wirtschaft

122 Prof, Dr. H. Göppert: 
Anker faßt nicht den Grund und vermag es nicht zu hindern, daß der 
Gedanke von dem Strom seitwärts auf den Sand gesetzt wird. Dieses 
Schicksal scheint den in Artikel 165 verankerten Rätegedanken, von 
dem noch zu sprechen sein wird, treffen zu sollen. Indessen hatte 
dieser Artikel, wie so mancher andere, der eine mit den damaligen 
Verhältnissen nicht mehr vertraute Zukunft befremden wird, doch 
politisch die Bedeutung, die nach Verwirklichung drängende Unruhe 
durch den Hinweis auf die „Verankerung‘ in der Verfassung einst- 
weilen zu beschwichtigen, Die Verfassung hat hier sozusagen als Stau- 
und Klärungsanlage gewirkt, 
In dem gesetzgeberischen Programm nimmt die Fortbildung des 
Arbeiterrechts, für die, wie wir schon sahen, in der Reichsgesetzgebung 
freieste Bahn geschaffen ist, eine hervorragende Stellung ein. Die 
Arbeitskraft wird unter den besonderen Schutz des Reichs gestellt; 
die Schaffung eines einheitlichen Arbeitsrechts wird versprochen 
(Art, 157). Die schon in dem Erlasse Kaiser Wilhelms II, vom Februar 
1890 aufgestellte Forderung einer internationalen Regelung des 
Arbeiterrechts, die während des Weltkriegs dann von allen beteiligten 
Staaten aufgenommen war, hat im Artikel 162 ihre Stätte gefunden. 
Auf anderem Gebiet will Artikel 155, in dem das Programm der Boden- 
reformer niedergelegt ist, die Wege weisen. Im übrigen ist nicht 
leicht zu erkennen, weshalb Aufgaben hervorgehoben werden, die 
längst von der Reichsgesetzgebung aufgenommen waren, wie der 
Aufbau der Sozialversicherung (Art. 161) und der Schutz des geistigen 
Eigentums durch Gesetz und internationale Vereinbarungen (Art, 158). 
Namentlich auf letzterem Gebiet kann wesentlich Neues nicht mehr 
geleistet werden, Ein Zeichen des Gedenkens aber sollte wohl der 
in letzter Stunde aufgenommene Artikel. 164 sein, der dem Mittelstand 
Schutz gegen Überlastung und Aufsaugung zusagt. Die Dinge sind frei- 
lich so ganz anders gelaufen. Doch ist der Artikel für den allgemeinen 
Standpunkt der Verfassung von Bedeutung. Er lehnt die sozialistische 
Auffassung ab, wonach die Proletarisierung des Mittelstandes einem 
natürlichen Gesetz entspricht, dem sich entgegenzustemmen zwecklos 
ist und nur das Heranreifen der Gesellschaft für den Zukunftsstaat 
verzögert, 
4, Nach dieser kurzen Charakteristik der drei wesentlichsten Be- 
standteile der „Grundrechte und Grundpflichten‘ ist nun die grund- 
sätzliche Stellung der Verfassung zu der Ordnung der Wirtschaft zu 
erörtern, 
Man hat die wahre Volksrede als einen Monolog des Volkes an 
sich selbst bezeichnet. Auch in unserem Abschnitt, der zum Volke
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.