Full text: Die deutsche Wirtschaft

Reichsverfassung und Wirtschaft, 125 
Artikel 153 Abs, 2 der Verfassung von Weimar aber sagt: 
„Eine Enteignung kann nur zum Wohle der Allgemeinheit und auf gesetz- 
licher Grundlage vorgenommen werden, Sie erfolgt gegen angemessene Ent- 
schädigung, soweit nicht ein Reichsgesetz etwas anderes bestimmt. Wegen der 
Höhe der Entschädigung ist im Streitfalle der Rechtsweg bei den ordentlichen 
Gerichten offenzuhalten, soweit Reichsgesetze nichts anderes bestimmen. Ent- 
eignung durch das Reich gegenüber Ländern, Gemeinden und gemeinnützigen Ver- 
bänden kann nur gegen Entschädigung erfolgen.” 
Das heißt: die Länder sind allerdings durch die Verfassung gehin- 
dert, Enteignungsgesetze zu erlassen, in denen eine angemessene Ent- 
schädigung der Betroffenen nicht vorgesehen oder der Rechtsweg wegen 
der Höhe der Entschädigung ausgeschlossen ist. Aber für die Reichs- 
gesetzgebung bestehen solche Schranken nicht. Sie kann den Rechts- 
weg über die Höhe der Entschädigung ausschließen. Die unzähligen 
Eingriffe in das Privateigentum, die der Friedensvertrag von Versailles 
zur Folge haben mußte, machten diesen Vorbehalt allerdings not- 
wendig. Aber das Reich ist durch die Verfassung auch nicht gehindert, 
gegen unzureichende oder überhaupt ohne Entschädigung zu enteignen, 
soweit sich die Maßnahme nicht gegen die Länder usw. richtet. Eine 
Anerkennung des Eigentums mit der Maßgabe, daß der Staat es nicht 
zu respektieren braucht, konnte auch ein überzeugter Bolschewist 
unterschreiben, 
Die Wirtschaft muß sich darüber klar sein, daß ihre gegenwärtige 
Ordnung in der Verfassung eben nur in der eben gekennzeichneten 
Weise „verankert‘ ist. Selbst der geringe Schutz, den unsere Ver- 
fassung als jederzeit durch den Reichstag abänderbares Gesetz nur 
zu gewähren vermag, ist hier recht problematisch und verflüchtigt sich 
bei näherem Zusehen immer mehr. 
Andererseits kann nicht zugegeben werden, daß diese Artikel neue, 
erst durch die Revolution zum Durchbruch gelangte Gedanken, oder 
gar, wie mit heute, nach allem, was geschehen ist, fast komisch wirken- 
der Übertreibung gesagt worden ist, eine Weltenwende offenbaren. Es 
gehört zu den typischen Zügen nachrevolutionärer Epochen, daß die 
Erinnerung an das Gewesene zurücktritt. Was ihnen jetzt neu erscheint, 
hat sich meist schon lange vorbereitet, vielleicht längst verwirklicht. 
Neu ist oft genug nur die Formulierung, in der es jetzt der Welt ver- 
kündet wird, Auch Revolutionen müssen aus dem Schatze der Ver- 
gangenheit schöpfen, zumal die deutsche Revolution vom 9. November 
1918, der alle revolutionären Kräfte fehlten. 
Seit Anfang des vorigen Jahrhunderts bis zum Ausgang der 60er 
Jahre hatten in Deutschland bald stärker, bald schwächer, am ausge- 
sprochensten vielleicht kurz vor ihrer Überwindung die Lehren des
	        
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