130 Prof. Dr. H, Göppert:
kratie”” durch Konzessionen an den Rätegedanken entschieden abge-
neigt waren, dann aber unter dem Druck der Unruhen und unter dem
Einfluß namentlich des Vorsitzenden des Zentralrats Cohen nachgiebig
wurden, Nachdem man sich einmal entschlossen hatte, entgegenzu-
kommen, scheint man sich in „Räten‘“ gar nicht genug haben tun zu
können. Der Artikel 165 sieht vor: Arbeiterräte für die Betriebe,
Bezirksarbeiterräte für nach Wirtschaftsgebieten gebildete Bezirke und
einen Reichsarbeiterrat zur Wahrnehmung der „wirtschaftlichen und
sozialen Interessen” der Arbeiter, Die Bezirksarbeiterräte aber und
der Reichsarbeiterrat sollen mit den Vertretungen der Unternehmer
und sonst beteiligten Volkskreise zu Bezirkswirtschaftsräten und einem
Reichswirtschaftsrat zusammentreten zur Mitwirkung bei den Soziali-
sierungsgesetzen und zur Erfüllung, wie es ursprünglich hieß, der
„gesamtwirtschaftlichen‘ Aufgaben, was dann ohne weitere Begründung
in „gesamte wirtschaftliche Aufgaben‘ geändert wurde.
Als Bismarck einen Volkswirtschaftsrat für das Reich schaffen
wollte, bezweckte er einstweilen nur, die fehlende Sachkunde der Re-
gierung und des Reichstags durch ein sachverständiges, unabhängiges
Organ zu ergänzen, das sich über die Vorlagen äußern sollte, bevor sie
der parlamentarischen Bewertung unterzogen würden, „bei welcher auf
eine gleich fachkundige und unbefangene Mehrheit nicht zu rechnen
ist, sondern die Abstimmung meist nach anderen, die Wahlfrage im
Auge haltenden Erwägungen erfolgt‘, Aber, wie die Erfahrungen mit
dem zunächst für Preußen eingeführten Volkswirtschaftsrat und den
später für Preußen geschaffenen Gewerbekammern, die man als Vor-
läufer der Bezirkswirtschaftsräte ansehen mag, beweisen, war über-
haupt die Zeit für den Gedanken einer beruflichen Vertretung noch
nicht reif. Jetzt aber handelte es sich um etwas ganz anderes. Der
Unterschied zwischen dem von Bismarck als primäres Gebilde geplan-
ten Volkswirtschaftsrat und dem Reichswirtschaftsrat, den sich Art, 165
auf breitem Unterbau denkt, tritt deshalb nicht so stark hervor, weil
die hinter Artikel 165 stehenden Gedanken nur in verkrüppelter Form
ihre Unterkunft im Reichsgesetzblatt gefunden haben, Man wollte die
„realisierbaren organisatorischen” Grundgedanken der Rätebewegung
aufnehmen. In Wahrheit hat man dem eigentlichen Rätegedanken,
d, h. der Herrschaft rein proletarischer Organisationen über Staat und
Wirtschaft, nur die Benennung der geplanten Organisationen und deren
pyramidalen Aufbau entnommen. Greifbarer steht hinter Artikel 165
der Gedanke der Verkörperung einer besonderen Wirtschaftsver-
fassung, die der politischen eingebaut ist, entsprechend der sozia-
listischen Auffassung der Wirtschaft als des Richtunggebenden und des
Staates als bloßen Überbaus der Wirtschaft, Freilich mußte sich dieser