Full text: Die deutsche Wirtschaft

130 Prof. Dr. H, Göppert: 
kratie”” durch Konzessionen an den Rätegedanken entschieden abge- 
neigt waren, dann aber unter dem Druck der Unruhen und unter dem 
Einfluß namentlich des Vorsitzenden des Zentralrats Cohen nachgiebig 
wurden, Nachdem man sich einmal entschlossen hatte, entgegenzu- 
kommen, scheint man sich in „Räten‘“ gar nicht genug haben tun zu 
können. Der Artikel 165 sieht vor: Arbeiterräte für die Betriebe, 
Bezirksarbeiterräte für nach Wirtschaftsgebieten gebildete Bezirke und 
einen Reichsarbeiterrat zur Wahrnehmung der „wirtschaftlichen und 
sozialen Interessen” der Arbeiter, Die Bezirksarbeiterräte aber und 
der Reichsarbeiterrat sollen mit den Vertretungen der Unternehmer 
und sonst beteiligten Volkskreise zu Bezirkswirtschaftsräten und einem 
Reichswirtschaftsrat zusammentreten zur Mitwirkung bei den Soziali- 
sierungsgesetzen und zur Erfüllung, wie es ursprünglich hieß, der 
„gesamtwirtschaftlichen‘ Aufgaben, was dann ohne weitere Begründung 
in „gesamte wirtschaftliche Aufgaben‘ geändert wurde. 
Als Bismarck einen Volkswirtschaftsrat für das Reich schaffen 
wollte, bezweckte er einstweilen nur, die fehlende Sachkunde der Re- 
gierung und des Reichstags durch ein sachverständiges, unabhängiges 
Organ zu ergänzen, das sich über die Vorlagen äußern sollte, bevor sie 
der parlamentarischen Bewertung unterzogen würden, „bei welcher auf 
eine gleich fachkundige und unbefangene Mehrheit nicht zu rechnen 
ist, sondern die Abstimmung meist nach anderen, die Wahlfrage im 
Auge haltenden Erwägungen erfolgt‘, Aber, wie die Erfahrungen mit 
dem zunächst für Preußen eingeführten Volkswirtschaftsrat und den 
später für Preußen geschaffenen Gewerbekammern, die man als Vor- 
läufer der Bezirkswirtschaftsräte ansehen mag, beweisen, war über- 
haupt die Zeit für den Gedanken einer beruflichen Vertretung noch 
nicht reif. Jetzt aber handelte es sich um etwas ganz anderes. Der 
Unterschied zwischen dem von Bismarck als primäres Gebilde geplan- 
ten Volkswirtschaftsrat und dem Reichswirtschaftsrat, den sich Art, 165 
auf breitem Unterbau denkt, tritt deshalb nicht so stark hervor, weil 
die hinter Artikel 165 stehenden Gedanken nur in verkrüppelter Form 
ihre Unterkunft im Reichsgesetzblatt gefunden haben, Man wollte die 
„realisierbaren organisatorischen” Grundgedanken der Rätebewegung 
aufnehmen. In Wahrheit hat man dem eigentlichen Rätegedanken, 
d, h. der Herrschaft rein proletarischer Organisationen über Staat und 
Wirtschaft, nur die Benennung der geplanten Organisationen und deren 
pyramidalen Aufbau entnommen. Greifbarer steht hinter Artikel 165 
der Gedanke der Verkörperung einer besonderen Wirtschaftsver- 
fassung, die der politischen eingebaut ist, entsprechend der sozia- 
listischen Auffassung der Wirtschaft als des Richtunggebenden und des 
Staates als bloßen Überbaus der Wirtschaft, Freilich mußte sich dieser
	        
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