152 Reichswirtschaftsgerichtsrat Dr. Tschierschky:
Unternehmen, also einen wertvollen, auf Individual- (meist genera-
tionenweise aufgebautem) Besitze beruhenden industriellen Mittelstand
zu konservieren vermochte, der zäh am Erworbenen festhielt und dem
andringenden unpersönlichen gesellschaftsrechtlichen Großkapitalismus
starken Widerstand entgegensetzte. Aus der Zeit des wirtschaftspoli-
tischen Individualismus entstammend, dessen Quelle die Stein-Harden-
bergschen Reformen erschlossen, fanden auch die Bestrebungen zu
genossenschaftilicher Abwehr der Auswüchse der Konkurrenz um so
schwieriger Anklang, als eben dieses allmähliche Werden, was Stand-
ort des Gewerbes, Entwicklung der maschinellen Technik und vor allem
auch produktive Arbeitsteilung und Absatzmöglichkeiten anlangte, die
Struktur und damit die Konkurrenzgrundlagen vielfach sehr undurch-
sichtig gestaltete. Und der auf den politischen Erfolgen der Reichs-
gründung ruhenden gesunden Entwicklung unseres inneren Marktes,
der rastlosen Energie unserer Unternehmer und der überragenden
Schulung und weitgehenden Anspruchslosigkeit unserer Arbeiterschaft
war es zu danken, wenn vor dem Kriege ein scharfer, sich rasch stei-
gernder Wettbewerb nur zu vorübergehenden Krisen führte und eine
wachsende Ausfuhr chronische Überproduktion mit allen Folgen über-
steigerter Konkurrenz verhindern konnte. Immerhin aber brachte
bereits die Jahrhundertwende einen Überdruck, der außerordentlich
kartellfördernd wirken mußte.
Für die überwiegenden Kreise der Industrie kam aber aus den ge-
schilderten sachlichen und menschlichen Gründen nur diese genossen-
schaftliche Organisation in Frage, die, ohne die vermögens- und besitz-
rechtlichen Grundlagen des einzelnen Unternehmens anzutasten, ja auch
ohne nur stärker in die produktionstechnische Selbständigkeit einzu-
greifen, lediglich dem Verkauf solche Fesseln auferlegte, die hinreichten,
um in den Preisen und Absatzbedingungen die erstrebten Rentabilitäts-
grenzen zu sichern. Während so der breite Strom der deutschen In-
dustrie mehr und mehr diese sichernden Häfen zu gewinnen strebte,
begann die Großindustrie bereits die Kartellbahnen zu verlassen und
der kapitalistischen Konzernentwicklung mit vertikalem Aufbau in
gemischten Unternehmen sich zu erschließen, während einzelne Ge-
werbe mit besonders günstigen Vorbedingungen, wie die Elektrizitäts-
und die Industrie künstlicher Farbstoffe, die Kartellära fast ganz über-
sprangen und in rascher Entwicklung jenen englisch-amerikanischen
Vorbildern nacheiferten.
Heute hätte es ja nur noch theoretischen Wert, nachzuprüfen, wie sich
ohne die Kriegskatastrophe die Entwicklung der beiden, in ihrem Ziele
gleich-, in ihren Mitteln aber völlig auseinanderstrebenden Organi-
sationsformen im Rahmen der deutschen Industriewirtschaft gestaltet