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Anlage zu Art. 956. Seite
Regeln betreffend die Zulassung von mit fiskalischer Banderole
versehenem Tee zum Verkauf im transkaspischen Gebiet 322
Anlage zu Art. 1047.
Zeitweilige Regeln betreffend die Anwendung des am 22. März 1903
Allerhöchst bestätigten Strafkodex auf Uebertretungen der Bestim
mungen über Schmuggel 324
Dritter Teil.
Anhang.
(Ausführungsbestimmungen, Dienstanweisungen, Erläuterungen, Verzeichnisse usw.
zu dem Zollreglement.)
Seite
I. Bestimmungen über die Einfuhr ausländischer Waren in Ort
schaften, wo keine Zollanstalten bestehen 327
H. Bestimmungen über die Durchfuhr (Transit):
A. Regeln betreffend die Durchfuhr von ausländischen Waren
durch Russland mit der Eisenbahn 335
B. Regeln betreffend die Transitbeförderung von Holzmateriahen
aus dem Auslande über die Zollämter von Wolotschisk oder
Ungeni und Odessa nach fremden Staaten 339
C. Regeln betreffend die Durchfuhr von Waren durch Russland
auf Land- und Elusswegen 343
III. Allgemeine Dienstanweisung für die Zollämter betreffend die
Einfuhr zur See 347—355
IV. Verzeichnis der zollfreien und niedrig verzollbaren Waren und
Nahrungsmittel, die auf Schiffen von nicht über 10 Last Raum
gehalt (20 Registertons) eingeführt werden und von der Vor
legung einer schrifthchen Deklaration und der Frachturkunden
befreit sind 356
V. Verzeichnis:
A. der Explosivstoffe 358
B. der leicht entzündlichen Stoffe 358
VI. Regeln betreffend die Ausfolgung von Proviant für die Be
köstigung der Passagiere und der Mannschaft an die Kapitäne
der aus dem Ausland ankommenden Schiffe 360
VII. Verzeichnis der Waren, die lose oder geschüttet angebracht
werden, und deren Menge in den Konnossementen nicht an
gegeben zu werden braucht 362