Full text : Die deutsche Wirtschaft

Kommunale Wirtschaftsbetriebe. __225
individualisiert werden. Es würde zu weit führen, für jede einzelne
Betriebsart Untersuchungen über die ihr gemäße Verwaltungsform anzustellen,
 das Typische des Problems kommt genügend zum Ausdruck,
wenn man sich nur auf die eigentlichen Standardbetriebe der Kommunalverwaltung:
 Wasserwerke, Gaswerke, Elektrizitätswerke, Straßenbahnen,
 beschränkt,
Der Ausgangspunkt für die Verwaltung aller und auch dieser kommunalen
 Werke ist natürlich die hergebrachte ordentliche Verwaltungsmethode
 der Kommunen, wie sie für Armenverwaltung, Bauverwaltung,
Schulverwaltung usw. gilt: die Grundlage der Verwaltung ist der Etat,
die Durchführung geschieht in der Form der kameralistischen Buchführung,
 alle Sachen, die über das Laufende hinausgehen, bedürfen
kollegialer Beschlußfassung, und zwar je nachdem der zuständigen Verwaltungsdeputationen
 oder des Magistrats oder der Stadtverordnetenversammlung.
 Besonders für alle Geldbewilligungen außerhalb des
Etats und die Tarife ist es notwendig, die Stadtverordneten anzugehen,
Nur die ganz im gewöhnlichen Tritt sich vollziehenden laufenden Verwaltungsakte
 sind dem Direktor oder dem Direktor und dem Dezernenten
 allein anvertraut.
Schon längere Zeit vor dem Kriege empfand man bei den großen
Werken dies Verfahren als ungenügend und als jede rasche und kühne
Entwicklung hindernd, man sah mit Neid auf die freie Wirtschaft, wo
Entschließungen, die in der städtischen Verwaltung durch den langen
Weg über Deputationen, Magistrat, Stadtverordnetenversammlung und
unter Umständen auch noch einen langsam arbeitenden, besonderen
Ausschuß Monate mit unendlicher Schreiberei und unendlichen Verhandlungen
 erforderten, durch kurze Besprechungen von wenigen
Stunden oder Minuten auf einen Schlag getroffen werden konnten, und
es erscholl der Ruf: Mehr kaufmännischer Geist! Los von der Bürokratie!

Die Lösung glaubte man zunächst zu finden in der Bildung
„gemischtwirtschaftlicher Gesellschaften” in der
Form der G. m, b. H, oder der Aktiengesellschaft, in die die Gemeinde
ihre Werke, die sie aus dem allgemeinen Gemeindevermögen loslöste,
einbrachte, und an der sich von der andern Seite her auch das private
Kapital beteiligte. Durch diese Verbindung „behördlichen Gewichts
und behördlicher Korrektheit” mit ‚„kaufmännisch-industrieller Intelligenz”
 glaubte man das Problem gelöst zu haben, unabhängig von den
politischen Erwägungen der parteimäßig aufgezogenen Gemeindevertretungen,
 rein geleitet von wirtschaftlichen Gesichtspunkten, die
Werke praktisch und unbeengt durch bürokratische Hemmnisse zu verwalten
 und die höchstmöglichen Überschüsse herauszuwirtschaften.
Die deutsche Wirtschaft.

15
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.