Kommunale Wirtschaftsbetriebe. 237
von kommunalen oder gemischten Gesellschaften,
lösen lassen. Abzulehnen ist jedenfalls der Gedanke, der eine Zeitlang
die Öffentlichkeit beschäftigte, daß die Kommunen auf dem Gebiete
wirtschaftlicher Betätigung etwa ersetzt werden sollten durch die Be -
zirkswirtschaftsräte. Die Kommunen sind und bleiben die
gegebenen Träger für die Verfolgung der öffentlichen Interessen auf
wirtschaftlichem Gebiet,
Das Wesen der kommunalen Betriebe aber ist richtig nur zu er-
kennen, wenn man die öffentlichen Zwecke, denen die Betriebe
gewidmet sind, würdigt, Es sind Gebilde, die mit einem Fuße in der
Privatwirtschaft stehen, mit dem anderen in dem kommunalen, dem
öffentlichen Interesse gewidmeten Leben, ihre Struktur weicht daher
mit Notwendigkeit in manchem von den Gebilden der Privatwirtschaft
ab. Auch die Privatwirtschaft wird die Berechtigung solcher Ver-
schiedenheit zugestehen müssen, und es liegt kein Grund vor, daß nicht
kommunale Wirtschaft und reine Privatwirtschaft einträchtig an dem
gemeinsamen Ziel der Entwicklung ihres öffentlichen und wirtschaft-
lichen Lebens arbeiten sollten,