Die Gesundung der Währung in Deutschland. 289
erfuhr im Laufe der Verhandlungen gewisse Abänderungen, blieb aber
in den hauptsächlichsten Gedanken bestehen.
Der Zweck der Rentenbanklösung war die schleu-
nigste Schaffung eines Zahlungsmittels, welches so viel Vertrauen ge-
noß, daß die der gesamten Wirtschaft unmittelbar drohende Kata-
strophe vermieden wurde. Es galt den Grundursachen der Währungs-
verschlechterung Einhalt zu tun. Soweit diese in der Unterbilanz der
Außenwirtschaft (Zahlungsbilanz .,..) lagen, blieben sie freilich deut-
scherseits in der Hauptsache unbeeinflußbar. Dagegen wurde mit der
Rentenmark versucht, des inneren Hauptfaktors der Währungs-
zerrüttung, nämlich der Verschuldung des Reiches, Herr zu werden.
Die Grundzüge der durch Verordnung vom 15. Oktober 1923
(RGBl. I, S. 963) begründeten, am 15, November ins Leben gerufenen
Deutschen Rentenbank waren folgende: Grundkapital und
Grundrücklage in Höhe von 3200 Millionen Rentenmark wurden zur
Hälfte von der deutschen Landwirtschaft, zur Hälfte von Industrie,
Gewerbe und Handel im Wege einer Belastung der Grundstücke und
Unternehmungen mit Grundschulden oder Schuldverschreibungen in
Höhe von 4 % des Wehrbeitragswertes von 1913 freiwillig aufgebracht.
Die Grundschulden und Schuldverschreibungen lauteten auf Goldmark
und waren von den Eigentümern der belasteten Grundstücke und
Unternehmungen an die Rentenbank mit 6 % zu verzinsen, und zwar
nach dem Goldwerte zur Zeit der Zahlung in Rentenmark. Die
Rentenbank stellte auf Grund dieser Grundschulden usw. 5prozentige
Rentenbriefe aus, die auf je 500 Goldmark oder ein Vielfaches davon
lauteten, und die als Deckung für die Ausgabe von Rentenbank-
scheinen dienten, Die Rentenmark wurde neben der Papiermark als
dem gesetzlichen Zahlungsmittel zugelassen, Die Rentenbank gewährte
dem Reich, das bei der Reichsbank weitere Schatzanweisungen nicht
mehr diskontieren durfte, 1200 Millionen Rentenmark Kredite, und
ebenfalls 1200 Millionen Rentenmark an die Reichsbank und die vier
Privatnotenbanken zur Weitergabe an die privaten Wirtschaftskreise.
Der Rest von 800 Millionen Rentenmark blieb in Reserve. Die Renten-
mark stellte nicht eine neue Währung dar, sondern lediglich ein für
den Inlandsverkehr bestimmtes Zahlungsmittel.
Die Rentenmark war eingeteilt in 100 Rentenpfennige, in Stücken zu
1, 2, 5, 10 und 50 Rentenpfennig vom Reiche im Einvernehmen mit der
Rentenbank als kleinere Scheidemünzen geprägt. Eine Annahme-
pflicht bei der Begleichung einer Rentenmarkschuld bestand für die
Münzen von 1 bis 10 Rentenpfennig nur bis zur Höhe von 5 Renten-
ınark, für die 50 Rentenpfennigstücke bis zum Gesamtbetrage von
20 Rentenmark.
Die deutsche Wirtschaft.
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