338 Regierungsrat Dr. Werner Teubert;
auch zu einem Aufstau (Kanalisierung) von Flußstrecken führte. So
wurde durch Einbau von Staustufen die Schiffbarkeit des Mains, der
Fulda, Aller, Saale, der märkischen Wasserstraßen und der oberen Oder
verbessert, Um den Verkehr der Wasserstraßen durch Verbindung und
Anschluß verkehrsreicher Gebiete weiter zu beleben, wurde der Oder-
Spree-Kanal für größere Fahrzeuge ausgebaut, der in erster Linie dem
Versand schlesischer Kohlen zur Mark diente und durch den späteren
Bau des Teltow-Kanals noch größere Bedeutung gewann. Ferner
wurden der Elbe-Trave-Kanal und der Dortmund-Ems-Kanal ge-
schaffen, die durch billige Beförderung von Massengütern für die
Bedeutung Lübecks und Emdens im Seeverkehr von großem Nutzen
wurden,
In Preußen, wo nach der geographischen Beschaffenheit des Landes
der Binnenschiffahrt eine weit größere Bedeutung zukommt als in den
anderen Teilen des Reiches, gelangte die Wasserstraßenpolitik mit
Beginn dieses Jahrhunderts in einen neuen Abschnitt durch das Wasser-
straßengesetz von 1905. Die zunehmende industrielle Entwicklung des
Reichs stellte immer höhere Anforderungen an die Verkehrsmittel; in
dem Maße, wie die Eisenbahn durch Vervollkommnung ihres Bahn-
netzes und ihres Betriebes, durch Vergrößerung der Güterwagen sich
dem starken Verkehr auch gerade an Massengütern anpaßte, mußten
auch die Binnenwasserstraßen, deren Unentbehrlichkeit im Güter-
verkehr an sich nicht mehr bezweifelt wurde, in ihrer Entwicklung
weiter fortschreiten. Die technischen Grundlagen hierzu waren
gegeben: der Schiffbau hatte große Fortschritte gemacht, im Flußbau
lagen reiche Erfahrungen vor, und insbesondere hatte die Entwicklung
im Kanal- und Schleusenbau dahin geführt, daß unbedenklich Kanäle
mit langen durchgehenden Haltungen und Staustufen mit hohem Gefälle
geplant werden konnten, In der Schleppschiffahrt, die bei dem Ver-
kehr zu Wasser am wichtigsten war, wenn auch noch daneben, beson-
ders auf den großen Strömen, die Güter- und Personendampfer ihren
Verkehr behaupteten, war die Entwicklung dahin gegangen, daß die
Größe der Lastschiffe mit dem fortschreitenden Ausbau der Ströme
ständig zugenommen und mithin auf den einzelnen Wasserstraßen einen
verschiedenen Umfang angenommen hatte,
Das Gesetz von 1905 beabsichtigte nun, durch Schaffung neuer
Kanalverbindungen ausgedehntere Wasserstraßennetze zu schaffen und
durch Anpassung der Abmessungen der Wasserstraßen an die
zunehmenden Schiffsgrößen den durchgehenden Verkehr zu fördern.
Wenn auch auf der Elbe Schiffe bis zu 1000 t, auf dem Rhein solche von
sogar über 2000 t Tragfähigkeit verkehrten, glaubte man doch der Ent-
wicklung der Binnenschiffahrt Rechnung zu tragen, wenn man für die