Full text: Die deutsche Wirtschaft

338 Regierungsrat Dr. Werner Teubert; 
auch zu einem Aufstau (Kanalisierung) von Flußstrecken führte. So 
wurde durch Einbau von Staustufen die Schiffbarkeit des Mains, der 
Fulda, Aller, Saale, der märkischen Wasserstraßen und der oberen Oder 
verbessert, Um den Verkehr der Wasserstraßen durch Verbindung und 
Anschluß verkehrsreicher Gebiete weiter zu beleben, wurde der Oder- 
Spree-Kanal für größere Fahrzeuge ausgebaut, der in erster Linie dem 
Versand schlesischer Kohlen zur Mark diente und durch den späteren 
Bau des Teltow-Kanals noch größere Bedeutung gewann. Ferner 
wurden der Elbe-Trave-Kanal und der Dortmund-Ems-Kanal ge- 
schaffen, die durch billige Beförderung von Massengütern für die 
Bedeutung Lübecks und Emdens im Seeverkehr von großem Nutzen 
wurden, 
In Preußen, wo nach der geographischen Beschaffenheit des Landes 
der Binnenschiffahrt eine weit größere Bedeutung zukommt als in den 
anderen Teilen des Reiches, gelangte die Wasserstraßenpolitik mit 
Beginn dieses Jahrhunderts in einen neuen Abschnitt durch das Wasser- 
straßengesetz von 1905. Die zunehmende industrielle Entwicklung des 
Reichs stellte immer höhere Anforderungen an die Verkehrsmittel; in 
dem Maße, wie die Eisenbahn durch Vervollkommnung ihres Bahn- 
netzes und ihres Betriebes, durch Vergrößerung der Güterwagen sich 
dem starken Verkehr auch gerade an Massengütern anpaßte, mußten 
auch die Binnenwasserstraßen, deren Unentbehrlichkeit im Güter- 
verkehr an sich nicht mehr bezweifelt wurde, in ihrer Entwicklung 
weiter fortschreiten. Die technischen Grundlagen hierzu waren 
gegeben: der Schiffbau hatte große Fortschritte gemacht, im Flußbau 
lagen reiche Erfahrungen vor, und insbesondere hatte die Entwicklung 
im Kanal- und Schleusenbau dahin geführt, daß unbedenklich Kanäle 
mit langen durchgehenden Haltungen und Staustufen mit hohem Gefälle 
geplant werden konnten, In der Schleppschiffahrt, die bei dem Ver- 
kehr zu Wasser am wichtigsten war, wenn auch noch daneben, beson- 
ders auf den großen Strömen, die Güter- und Personendampfer ihren 
Verkehr behaupteten, war die Entwicklung dahin gegangen, daß die 
Größe der Lastschiffe mit dem fortschreitenden Ausbau der Ströme 
ständig zugenommen und mithin auf den einzelnen Wasserstraßen einen 
verschiedenen Umfang angenommen hatte, 
Das Gesetz von 1905 beabsichtigte nun, durch Schaffung neuer 
Kanalverbindungen ausgedehntere Wasserstraßennetze zu schaffen und 
durch Anpassung der Abmessungen der Wasserstraßen an die 
zunehmenden Schiffsgrößen den durchgehenden Verkehr zu fördern. 
Wenn auch auf der Elbe Schiffe bis zu 1000 t, auf dem Rhein solche von 
sogar über 2000 t Tragfähigkeit verkehrten, glaubte man doch der Ent- 
wicklung der Binnenschiffahrt Rechnung zu tragen, wenn man für die
	        
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