Full text: Die deutsche Wirtschaft

Verkehrspolitische Aufgaben der Reichseisenbahn, 371 
stücke und Zubehörstücke aller Art einschließlich der Fahrzeuge für 
Zwecke der Reichseisenbahn erwirbt, so fallen auch sie mit dem Er- 
werbe durch die Gesellschaft kraft Gesetzes in das Eigentum des 
Reichs. Die Gesellschaft ist auch verpflichtet, vor einer Verfügung 
über Gegenstände, deren Wert 250 000 Goldmark übersteigt, die Ein- 
willigung der Reichsregierung einzuholen, Andererseits wird dieses 
Reichseisenbahnvermögen zugunsten der Reparationsverpflichtungen 
des Reiches stark belastet, Nach $ 4. des Reichsbahngesetzes 
mußte die Gesellschaft sog. „Reparationsschuldverschreibungen' im 
Nennwert von 11 Milliarden Goldmark einem von der Reparations- 
kommission ernannten Treuhänder aushändigen. Kraft Gesetzes ist 
eine erststellige, allen bereits eingetragenen Hypotheken und allen 
sonstigen Pfandrechten im Range vorgehende Gesamthypothek an 
allen Grundstücken, die zum Reichseisenbahnvermögen gehören 
oder gehören werden, sowie an allen Grundstücken, die Eigentum der 
Gesellschaft selbst sind oder werden, entstanden (Reparationshypo- 
thek). Diese Schuldverschreibungen sind mit 5 vom Hundert jährlich 
zu verzinsen und von 1928 ab mit jährlich 1 vom Hundert zuzüglich 
der durch die Tilgung ersparten Zinsen zu tilgen; nur für die ersten 
3 Jahre sind gewisse Zahlungserleichterungen vorgesehen, Nach 8 8 
des Reichsbahngesetzes hat die Gesellschaft ferner das Recht, ohne 
Genehmigung der Reichsregierung selbständig Kredite, deren Lasten 
vor dem 1. Januar 1965 endigen, aufzunehmen und dafür das Reichs- 
eisenbahnvermögen hypothekarisch zu belasten, 
Es ist ohne weiteres klar, daß durch diese Bestimmungen — wenn 
auch das Reichsbahnvermögen formell dem Reiche verbleibt, und wenn 
auch im $ 41 des Reichsbahngesetzes vorgeschrieben ist, daß die Ge- 
sellschaft mit Ablauf des Betriebsrechts die Reichseisenbahnen samt 
allem Zubehör und den zur ordnungsmäßigen Betriebsführung nötigen 
Betriebsvorräten sowie mit allen Nebenbetrieben lastenfrei in ord- 
nungsmäßigem Zustand dem Reich zu übergeben und alle Beteiligungen 
an anderen Unternehmungen auf das Reich zu übertragen hat —, das 
wertvollste Pfand des Deutschen Reiches stark gefährdet ist, sofern 
die übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt werden, Sollte es 
bei einem Verzug in den Zahlungsverpflichtungen dahin kommen, daß 
der durch das Reichsbahngesetz eingesetzte fremde Eisenbahnkom- 
missar die Eisenbahn selbst in Betrieb nimmt oder sie gar verpachtet, 
so wären die Folgen für die deutsche Wirtschaft unabsehbar. Der 
Bericht des Organisationskomitees an die Reparationskommission 
betont zwar, „daß das Reich im äußersten Falle eines Verzuges von 
6 Monaten das Eigentum an den Reichseisenbahnen endgültig behält”, 
Aber selbst wenn der Verkauf der Reichsbahn oder einzelner Teile 
94
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.