440 Walther Basson:
wie es bisher der Fall war; diese genügten den fortschrittlichen wirt-
schaftlichen Ansprüchen des Großhandels keinesfalls, Wenn auch der
Großhandel in seinem innersten Wesen staatliche Aufsichtsinstanzen
im Hinblick auf die zu erstrebende Freizügigkeit der Wirtschaft nicht
für opportun hält, so hat die Kartellverordnung immerhin den großen
Fortschritt gebracht, daß selbst die großen Industrieorganisationen, die
es bisher grundsätzlich ablehnten, mit dem Großhandel — ihrer Groß-
abnehmerschaft — vor Erlaß ihrer Bedingungen zu verhandeln, sich
doch allmählich dazu bereit finden, von dieser überholt erscheinenden
Handhabung der Geschäfte abzugehen, Um nach Möglichkeit den
Verhandlungen vor dem Kartellgericht vorzubeugen, bzw. unerwünschte
Schärfen zu vermeiden, ist in einer obenerwähnten Verordnung auch
eine Kartelleinigungsstelle vorgesehen, die vom Zentral-
verband des Deutschen Großhandels im Benehmen mit dem Reichs-
verband der Deutschen Industrie und der Hauptgemeinschaft des
Deutschen Einzelhandels geschaffen wurde. Dieser Einigungsstelle
fallen wichtige halbamtliche Aufgaben zu. Die regierungsseitige An-
erkennung der in freier Selbstverwaltung geschaffenen Organe der
Spitzenverbände hat naturgemäß andererseits auch starke Verpliflich-
tungen für eine ordnungsgemäße Abwicklung der vor die Kartell-
einigungsstelle gebrachten Streitfälle mit sich gebracht; daher ist auch
die Geschäftsordnung für die Kartelleinigungsstelle im Einvernehmen
mit dem Reichswirtschaftsministerium einer Revision unterzogen und
neu festgelegt worden,
Wir haben gesehen, daß der Großhandelsstand sich keineswegs
ausnahmslos von den Industriekartellen geschädigt fühlte. Gelegent-
lich wird auch darauf hingewiesen, daß der Großhandel selber die Pro-
duzenten zum Zusammenschluß gedrängt habe, weil der Handel die
Gepflogenheit habe, einen Fabrikanten gegen den anderen auszuspielen,
insbesondere durch Bevorzugung des Ausländers, sofern dieser bessere
oder billigere Ware anbot als der deutsche Industrielle. Die Ansicht ist
wohl vertretbar, daß die kartellartigen Produzentenzusammenschlüsse
nur zu einem ganz geringen Bruchteil durch eine solche „Furcht vor dem
Handel‘ zustandegekommen sind. In diesem Zusammenhange scheint
es übrigens angezeigt, darauf hinzuweisen, daß eine der wichtig-
sten Aufgaben des Großhandels darin beruht, dem Spiel
der freien Konkurrenz Raum zu gewähren, denn nur der
scharfe Wettbewerb bringt es zustande, daß mindertaugliche und nicht
voll leistungsfähige Industrie- und Handelsunternehmungen ausge-
schieden werden, Die lange unfreiwillige Abgeschlossenheit der deut-
schen Industrie von dem Auslande während des Krieges — und auch
teilweise noch nach dem Kriege infolge von Einfuhrverboten aus