Die wirtschaftliche Einstellung der öffentlichen Verwaltung. 1
gaben nicht erst gefunden, sondern im Laufe der natürlichen Entwick-
lung ihr nach dem Bedürfnis des Staates und der Wirtschaft über-
tragen werden, Dann ist die Schaffung von Bezirkswirtschaftsräten
überflüssig geworden, und die damit bisher verbundenen langwierigen
unfruchtbaren Verhandlungen sind ein für allemal erledigt,
Kehren wir zu dem Ausgangspunkt unserer Ausführungen zurück,
so dürfen wir feststellen, daß die wirtschaftliche Einstellung der öffent-
lichen Verwaltung infolge der Veränderungen in dem Beamtenkörper
gewachsen ist. Von einer etwas einseitig agrarischen Einstellung ist
sie zu einer mehr allgemeinwirtschaftlichen gelangt. In der Durch-
bildung der Verwaltung nach wirtschaftlichem Grundsatze und in der
Anwendung von Wirtschaftsmethoden in den verschiedenen Verwal-
tungszweigen bleibt aber noch viel zu tun. Andererseits ist die Er-
kenntnis gewachsen, daß die öffentliche Verwaltung zwar die Wirt-
schaft soweit wie irgend möglich unterstützen und fördern soll, was
ein hohes Maß von wirtschaftlicher Denkungsweise zur Voraussetzung
hat, die längst noch nicht überall vorhanden ist. Die Verwaltung ist
jedoch auch zu der Erkenntnis gelangt, und darin liegt ein großer Fort-
schritt, daß sie sich vor unmittelbaren Eingriffen in die Wirtschaft hüten
muß, weil bei allem Verständnis für die Aufgaben der Wirtschaft ihre
Kräfte in dieser Hinsicht doch begrenzt sind. Sie hat deshalb in zu-
nehmendem Maße öffentliche Betriebe in private umgewandelt, um den
letzteren einen größeren wirtschaftlichen Nutzeffekt zu verleihen; sie
hat damit bewußt einen Weg eingeschlagen, der den nach dem Umsturz
so stark vorhandenen Sozialisierungs- und Kommunalisierungstendenzen
direkt entgegenläuft. Die öffentliche Verwaltung hat ferner der Selbst-
verwaltung der Wirtschaft die Wege geebnet und in hoher wirtschaft-
licher Einsicht auf einen großen Teil von Aufgaben verzichtet, von
denen sie glaubte, daß die Wirtschaft selbst mit ihren Organen sie
besser lösen könnte, In diesem für unser zukünftiges Wirtschafts-
leben sehr bedeutsamen Punkte stehen wir erst am Anfang einer Ent-
wicklung. Es wird von der Wirtschaft selbst abhängen, ob sie sich den
Selbstverwaltungsaufgaben gewachsen zeigt, und manches ist in dieser
Hinsicht von ihr noch zu bessern. Der Staat aber sollte nicht in ängst-
licher Sorge von seinem Aufsichtsrecht gegenüber den Wirtschafts-
kammern zu starken Gebrauch machen, wie er es gegenüber den
kommunalen Selbstverwaltungsorganen zu ihrem Leidwesen häufig ge-
tan hat, Er darf auch nicht auf eine Bürokratisierung der Kammern
hindrängen, wie es z. B. Österreich durch ein Gesetz vom Jahre 1920
mit seinen Handelskammern gemacht hat, und wofür auch in Deutsch-
land sich in letzter Zeit, insbesondere bei der Anwendung des Besol-
dungssperrgesetzes auf die Kammern, Neigung zeigte. Der Vorzug der
Die deutsche Wirtschaft.
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