3.
Wirtschaft und politische Parteien.
Von Professor Dr. Moldenhauer, M.d, R,, Köln,
I. Die Wirtschaft und die Gesetzgebung,
Wenn man die Stellung der politischen Parteien zur Wirtschaft
untersuchen will, muß man von den Möglichkeiten der politischen Par-
teien, auf die Wirtschaft einzuwirken, ausgehen, Diese Möglichkeiten
sind wiederum für die Stellung der Parteien im einzelnen maßgebend.
Die Einwirkung wird sich im wesentlichen vollziehen durch die Gesetz-
gebung, soweit diese in das Wirtschaftsleben eingreift, Mit anderen
Worten, die Beantwortung der Frage hängt davon ab, welche Stellung
der Staat zum Wirtschaftsleben einnimmt. Dementsprechend werden
die politischen Parteien, die die Staatspolitik bestimmen, auch die
Wirtschaftspolitik zu beeinflussen suchen, Dabei ist unter Wirtschafts-
politik die Gesamtheit der Maßnahmen zu verstehen, durch die der
Staat auf die Gestaltung der Wirtschaft einzuwirken sucht, Sie um-
faßt also die Wirtschafts- und Handelspolitik im engeren Sinne sowohl
wie die Sozialpolitik und die Steuergesetzgebung. Die Stellung des
Staates zur Wirtschaft kann außerordentlich verschieden sein. Der
Staat kann der Wirtschaft vollkommene Freiheit lassen und sich ledig-
lich damit begnügen, die Sicherheit des Eigentums zu gewährleisten und
jede Verletzung der Rechtssphäre eines anderen unter zivil- oder straf-
rechtlichen Schutz zu stellen. Nach außen wirkt sich diese Stellung des
Staates im vollkommenen Freihandel aus, nach innen in einem Man-
chestertum, das lediglich auf das freie Spiel der wirtschaftlichen Kräfte
vertraut, Der Gegenpol ist jene sozialistische Auffassung, die die Wirt-
schaft überhaupt dem einzelnen Staatsbürger entzieht und alles Wirt-
schaften und Handeln nur dem Staat selbst überläßt, Der extremste
Kommunismus erkennt keinerlei Privateigentum an. Der marxistische
Sozialismus begnügt sich damit, das Privateigentum an den Produk-
tionsmitteln abzulehnen und es dem Staat zu übertragen, während er
das Privateigentum an den Gebrauchsgütern zuläßt, Nicht weit von
ihm entfernt ist jene staatssozialistische Auffassung, die den Betrieb
möglichst vieler, jedenfalls aller wichtigen Wirtschaftszweige dem
Staat überträgt, Zwischen den beiden Polen, dem vollständigen