Full text: Die deutsche Wirtschaft

Industrie und Finanz, 7 
weilen weiter: man nützte die Vorzugsaktien zu materiellen Vorteilen 
aus, indem man sie durch Generalversammlungsbeschluß in Stamm- 
aktien umwandelte und sie damit als solche an der Rentabilität und dem 
Vermögen des Unternehmens teilnehmen ließ. Eine solche, dem Geiste 
des Aktienrechts widersprechende Handhabung konnte erfolgen, weil 
der Kreis der wirklich interessierten Aktionäre sich erweitert hatte: 
Aktienanlage erfolgte auch von solchen Kapitalisten, die früher nach 
der mündelsicheren oder mindestens nach der auf eine feste Verzinsung 
gestellten Anlage strebten. Durch die Flucht aus der Mark in die Sach- 
werte, als welche man den Aktienbesitz ansah, sowie durch die allge- 
meine Spekulationslust erweiterte sich noch dieser Kreis. Je mehr 
aber dies der Fall war, um so weniger waren die der Verwaltung fern- 
stehenden Aktionäre bei den Generalversammlungen vertreten. Sie 
erhielten kaum Kenntnis von deren Anberaumung. War selbst dies der 
Fall, so mangelte es ihnen an Zeit zum Besuch, Dadurch erfolgten der- 
artig weitgehende Beschlüsse, wie die Umwandlung von Vorzugs- in 
Stammaktien, zwar unter Achtung der gesetzlichen Vorschriften, aber 
ohne Mitwirkung, ja oft ohne Billigung der an dem Unternehmen inter- 
essierten Aktionäre. 
Durch diese Indolenz der Aktionäre wurde die übertriebene Stimm- 
rechtsbevorzugung der Vorzugsaktien zur allgemeinen Übung und ward 
zum Gewohnheitsrecht, Selbst die Goldmarkbilanzverordnung, auf die 
später noch zurückzukommen sein wird, hat diese Gewohnheit legali- 
siert und bestimmt, daß das Stimmenverhältnis zwischen Vorzugs- und 
Stammaktien in seiner Gesamtheit durch die Umstellung auf Goldmark 
unverändert bleibt. 
Die Unstimmigkeiten innerhalb der Körperschaften beschränken 
sich jedoch nicht auf das Verhältnis zwischen Aktionären und Verwal- 
tungen, auch innerhalb der letzteren herrschen oft Interessenverschie- 
denheiten, Sie entstehen dadurch, daß der Aufsichtsrat notwendiger- 
weise aus verschiedenen Elementen zusammengesetzt sein muß; oft drän- 
gen sich auch gegen den Willen der Verwaltung unerwünschte Persön- 
lichkeiten ein, Rohstoff- und Halbfabrikatlieferanten wünschen Sitze 
im Aufsichtsratsgremium eines Unternehmens, um sich die Kundschaft 
zu sichern, Der Großvertreiber des Fabrikats hat das gleiche Streben, 
weil er auf die Bezugsquelle dauernd Einfluß haben will. Schließlich 
will der Bankier, der die Finanztransaktionen zu erledigen hat, als 
Aufsichtsratsmitglied eine gründliche Einsicht erhalten, ohne die er 
weder Kredite gewähren‘ noch die Aktien vertreiben kann. Selbst 
unter Ausschaltung individueller Interessen haben sie alle eine ver- 
schiedene Einstellung zu dem Unternehmen, und es ergeben sich daraus 
Konfliktstoffe,
	        
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