Full text: Volkswirtschaftliches Quellenbuch

128 Zweiter Teil. Handel. V. Handelsunternehmung rc. 
Aufsichtsrats gebunden; dann wird die Verwaltung schwerfällig, langsam, unfähig, 
den Konjunkturen zu folgen. Je einfacher, gleichmäßiger ein Betrieb ist, je mehr er 
nach ganz festen Regeln geleitet werden muß, je mehr das Kapital „automatisch 
arbeitet" (A l. M e y e r auf dem 11. Volkswirtschaftlichen Kongreß), um so eher eignet 
er sich zu einem Beamtenbetrieb. Kanäle und Eisenbahnen, wie Verkehrsanstalten 
aller Art, Gasanstalten und Wasserwerke, Versicherungsanstalten, Noten- und Depo 
sitenbanken gehören hierher. Im Fabrikwesen eignen sich dazu Spinnereien, Braue 
reien, Zuckerfabriken, chemische Fabriken, Pulverfabriken usw. Im Bergbau mit 
wechselndem Kapitalbedarf und wechselnden Chancen ist die Aktiengesellschaft bedenk 
licher und doch bei dem wachsenden Kapitalbedarf immer wichtiger. Für den Waren 
handel eignet sie sich im allgemeinen nicht, allenfalls für das Eroßmagazin. Aber 
trotz aller Theorien dehnen sich die Aktiengesellschaften immer weiter aus, und umso 
mehr macht sich die Unmöglichkeit geltend, den Vorstand zu sehr einzuengen. Er ist 
es naturgemäß, der die Initiative, die Ideen hat und daher in der Leitung über 
wiegen muß. 
Zu den Schwächen des Beamtenbetriebes überhaupt kommen nun die aus der 
eigenen Natur der Aktiengesellschaft entstammenden. Ihr Erfolg hängt davon ab, 
daß sie tüchtige und ehrenhafte Beamte gewinnt. Je allgemeiner die Aktiengesellschaft 
wird, je zahlreicher das Beamtenpersonal wird, umsomehr bildet sich dieses Privat 
beamtentum zu einem Beruf und einem Stand aus. Es wird ein wichtiges Mittel 
des Aufsteigens für mittellose begabte tüchtige Leute. Das Beamtentum der 
Aktiengesellschaften bedeutet eine wichtige Verstärkung des Mittelstandes, 
in ähnlicher Lage wie die Staats- und Kommunalbeamten, nicht so abhängig wie die 
Beamten anderer Großbetriebe. Aber der tüchtige Beamte wird im allgemeinen 
mehr dem öffentlichen Dienste zustreben. Wollen die Aktiengesellschaften sich solche 
Leute sichern, so müssen sie, wenigstens für die in leitenden Stellungen befindliche!', 
sehr hohe Gehälter zahlen. Diese und die Tantiemen an Vorstand und Aufsichtsrat 
machen die Wirtschaft der Aktiengesellschaft leicht unverhältnismäßig teuer. Auf der 
anderen Seite ist die Aktiengesellschaft regelmäßig noch viel weniger als eine öffentliche 
Körperschaft imstande, ihre leitenden Beamten zu kontrollieren. Wo der Beam- 
tenbetrieb überhaupt erprobt und bewährt ist, wird häufig 
die öffentliche Unternehmung billiger und besser wirt 
schaften als die Aktiengesellschaft, und tatsächlich sehen wir Staat und 
kommunale Körperschaften solche Beamtenbetriebe übernehmen: Eisenbahnen, Ver 
sicherung, Bankbetrieb, Gas- und Wasseranstalten, Elektrizitätswerke, Straßenbahnen. 
Die Aktiengesellschaft erscheint von diesem Gesichtspunkt aus als das Versuchs 
feld des öffentlichen Betriebes. 
Die Schwäche der Aktiengesellschaft als Unternehmung stammt aber noch aus 
einer zweiten Quelle: dem Charakter der Aktie. Die Aussicht auf wechselnde 
Dividenden hat sofort bei Entstehung der Aktie das Spiel, die Agiotage, die Speku 
lation auf das Steigen und Fallen der Kurse hervorgerufen. Schon 1610 erscheint 
in Holland das erste Edikt gegen die Mißbräuche des Aktienhandels, und die meisten 
modernen Gegner des Aktienwesens bekämpfen in ihm die Aktie als Spekulations 
objekt. 
Der Vorstand der Aktiengesellschaft wird durch die Rücksicht auf die Kurse be 
einflußt und gehemmt. Die Notwendigkeit, möglichst hohe Dividenden herauszuwirt 
schaften, ist eine Gefahr für den Bestand der Aktiengesellschaft, wenn darüber die 
Vorsicht für die zukünftige Gestaltung außer acht gelassen wird (verschleierte Bilanzen, 
ungenügende Reserven). Sie ist aus allgemeinen Gründen bedenklich, wenn solche 
Unternehmungen einen monopolistischen Charakter haben und das Publikum zur 
Zahlung unnötig hoher Preise zwingen (Gasanstalten, Straßenbahnen, Kartelle).
	        
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