Full text : Volkswirtschaftliches Quellenbuch

126  Zweiter  Teil.  Handel.  V.  Handelsunternehmung  rc.

das  Bestreben,  die  Gründung  kleiner  Gesellschaften  und  die  Zulassung  der  Aktien
zum  Börsenhandel  zu  erschweren.  An  der  Berliner  Börse  waren  schon  vor  1896  nur
solche  Aktien  zum  Verkehr  zugelassen,  von  denen  mindestens  für  1  Million  Ji  nominal
ausgegeben  waren.  Und  weitere  Erschwerungen  hat  das  Börsengesetz  gebracht.
Aktiengesellschaften,  welche  wesentlich  zu  dem  Zwecke  geschaffen  werden,  in  den
Aktien  Spekulationsobjekte  zu  schaffen,  müssen  also  schon  eine  gewisse  Größe  haben.
So  mißbräuchliche  Gründungen  dieser  Art  in  Zeiten  der  Überspekulation  vorgekommen ­
  sind,  so  sehr  wird  dies  Moment  doch  von  manchen  grundsätzlichen  Gegnern
der  Aktiengesellschaftsform  übertrieben.  Richtiger  wäre,  zu  sagen,  daß  zahlreiche
Aktiengesellschaften  errichtet  werden  des  Gründungsgewinns  wegen,  und  daß  dies
möglich  ist,  weil  die  Aktie  ein  Spekulationsobjekt  ist.
Der  Grund  für  die  Errichtung  einer  immer  wachsenden  Zahl  von  Aktiengesellschaften ­
  liegt  zum  großen  Teil  am  Wachsen  des  Kapitalbesitzes  überhaupt  und  in  der
Scheu  der  Kapitalbesitzer  vor  eigener  verantwortlicher  wirtschaftlicher  Tätigkeit.  Das
hängt  aufs  engste  zusammen  mit  der  wachsenden  Bedeutung  des  Leihkapitals  überhaupt ­
  im  modernen  Wirtschaftsleben  (wenn  auch  natürlich,  juristisch  betrachtet,  der
Aktionär  nicht  leiht,  sondern  an  einem  Unternehmen  sich  beteiligt).  Es  hängt  aber
auch  damit  zusammen,  daß  die  Großbetriebe  zunehmen  und  zunehmen  müssen,  und
daß  in  steigendem  Maße  die  Leitung  größerer  wirtschaftlicher  Betriebe  an  Leistungen
und  Fähigkeiten  ihrer  Leiter  wachsende  Anforderungen  stellt.  Die  Leitung  größerer
Betriebe  wird  ein  Beruf,  zu  dem  die  Kapitalsbesitzer  sich  vielfach  nicht  eignen,  oder
dem  die  Kapitalsbesitzer  sich  nicht  hingeben,  weil  sie  einen  andern  Beruf  haben.  Wie
der  Kredit,  so  ermöglicht  die  Aktiengesellschaft,  daß  die  Kapitalbesitzer  und  die  Leiter
der  wirtschaftlichen  Tätigkeit  verschiedene  Personen  sein  können.  Der  Kapitalist  verzichtet ­
  aus  einen  Teil  des  Unternehmergewinns,  indem  er  die  leitende  Tätigkeit  von
Beamten  besorgen  läßt.  Seiner  verminderten  Tätigkeit  entspricht  in  der  Aktiengesellschaft ­
  das  verminderte  Risiko,  aber  auch  der  verminderte  Unternehmergewinn.  Bei
einer  sicheren  Aktiengesellschaft  wird  der  Kurs  der  Aktie  nicht  wesentlich  unter  dem
Kurse  gleich  sicherer  Rentenpapiere  stehen.  Hohe  Dividende  bei  niedrigem  Kurs
bedeutet  eine  starke  Risikoprämie,  nicht  hohen  Unternehmergewinn,  abgesehen  von
den  Fällen  vorübergehender  hoher  Vorzugsrenten.  Gelegentliche  hohe  Dividenden
können  sogar  die  Wirkung  haben,  daß  der  Kurs  im  Vergleich  zum  Risiko  unverhältnismäßig ­
  hoch  ist  wegen  der  Hoffnung  auf  Wiederholung  ähnlicher  Dividenden  (Bergwerksaktien!). ­
  In  derartigen  Fällen,  wie  in  solchen,  bei  denen  das  Unternehmen
auch  ohne  oder  mit  ganz  geringem  Gewinn  fortgeführt  wird,  eben  weil  es  die  Form
der  Aktiengesellschaft  hat,  kann  die  Dividende  oft  lange  Zeit  geringer  sein  als  Zins
plus  Risikoprämie,  mit  anderen  Worten  der  Unternehmergewinn  ganz  verschwinden.
Die  Aktiengesellschaft  bedeutet  also  eine  Verminderung  der
Übermacht  des  bloßen  Kapitalbesitzes  im  Produktionsprozeß.
Die  Aktiengesellschaft  geht  heute  nicht  mehr  ausschließlich  aus  dem  Bedürfnis
hervor,  große  Kapitalien  zusammenzubringen.  Wohl  aber  dient  sie  der  Tendenz
zur  Bildung  kapital  starker  Großbetriebe,  wie  ein  Blick  auf  die
großen  Berg-  und  Hüttenwerke,  Fabriken,  Transport-  und  Versicherungsanstalten,
Banken,  Hotels  usw.  zeigt.  Selbst  im  Warenhandel,  der  sich  im  ganzen  wenig  zum
Betriebe  auf  Aktien  eignet,  nehmen  im  Detailhandel  die  Großbetriebe  diese  Form  an,
was  in  Deutschland  durch  die  Bekämpfung  der  Konsumvereine  noch  beschleunigt  und
durch  törichte  Strafsteuern  nicht  gehemmt  wird.  Daß  die  Aktiengesellschaft  den  neuen
Konzentrationstendenzen  in  der  Form  des  „kontrollierenden  Interesses",  der  Interessengemeinschaft, ­
  des  Kartells,  des  Trusts  dienlich  ist,  kann  hier  nur  angedeutet
werden.
            
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