fullscreen : Kommentar zum Gesetz über eine Kriegsabgabe von Vermögenszuwachs und zum Gesetz über eine außerordentliche Kriegsabgabe für das Rechnungsjahr 1919 vom 10. September 1919

538  Sachverzeichnis.  (Die  Zahlen  verweisen  auf  die  Seiten.)

Gelegenheitsgeschenke,  übliche,  Hinzurechnung ­
  zum  Endvermögen  219,  226.
Gemeindeeinkommensteuer,  für  den  abgabepflichtigen ­
  Betrag  zu  entrichtende,
teilweise  Erstattung  der  Abgabe  436,
437,  438.
Gemeinden,  Mitwirkung  bei  Durchführung
der  Abgabegesetze  476,  520.
Gemeindesteuern,  Abzug  191,  212,  215,
216,  297,  299.
Gemeiner  Wert  von  Grundstücken  ill;
an  Stelle  des  Erwerbspreises  157;  bei
Feststellung  des  Anfangsvermögens  131.
Gemeinnützige  Gesellschaften,  abgabefreie
417;  Zuwendungen,  Freilassung  493;
Zwecke,  Abgabebefreiung  von  zu  solchen
verwendeten  Gewinnanteilen  429,  430,
Zuwendungen  zu  solchen  219,  227.
Gemischte  Schenkungen  206.
Genossenschaften,  eingetragene,  Abgabepflicht ­
  363,  367;  Bilanzvorschriften  375;
zur  gemeinschaftlichen  Verwertung  von
Erzeugnissen  oder  zum  gemeinschaftlichen ­
  Wareneinkauf,  Geschäftsgewinn
372;  Grundkapital  396;  als  Schachtelgesellschaften ­
  406;  Wertansatz  von  Geschäftsanteilen ­
  und  Geschäftsguthaben
bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens
168;  Erwerb  von  durch  diese  gezeichneten ­
  Reichskriegsanleihen  277,  281;
Geschäftsguthaben  bei  solchen,  Bewertung ­
  95.
Gerechtigkeiten,  Bewertung  bei  Feststellung ­
  des  Anfangsvermögens  131;  Vermögensbegriff ­
  85,  91.
Gesamtgut,  Ansatz  des  Anteils  eines  Abkömmlings ­
  im  Falle  fortgesetzter  Gütergemeinschaft ­
  bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens ­
  ill,  124;  Anteil  der
Abkömmlinge  bei  fortgesetzter  Gütergemeinschaft ­
  190,  198;  einer  ehelichen
Gütergemeinschaft,  zu  demselben  gehörige ­
  Geschäftsanteile  einer  inländischen ­
  Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung ­
  361;  Entnahme  des  Abgabebetrages ­
  bei  fortgesetzter  Gütergemeinschaft
263.
Gesamtvermögen,  abgabepflichtiger  Zuwachs ­
  51.
Geschäftsabschluß  für  das  5.  Kriegsgeschüftsjahr
  399,  401.
Geschäftsanteile,  Bewertung  95;  eingetragener ­
  Genossenschaften,  Wertansatz
bei  Feststellung  des  Anfangsvermögens
168;  von  Gesellschaftern  einer  Gesellschaft ­
  mit  beschränkter  Haftung  356,358.
Geschäftsführer  als  Gesellschafter  356;  von
Gesellschaften,  deren  Anteil  am  Jahresgewinn, ­
  abzugsfähige  Betriebskosten
372,  383;  von  abgabepflichtigen  Gesellschaften, ­

  Verpflichtung  zur  Einreichung
der  Steuererklärung  432.
Geschäftsgewinn  des  5.  Kriegsgeschäftsjahrs ­
  401,  402;  durchschnittlicher,  als
Friedensgewinn  372;  früherer  Kriegsgeschästsjahre,
  hinter  dem  Friedensgewinn ­
  zurückgebliebener  410,  411;  von
Gesellschaften  und  Genossenschaften  zur
gemeinschaftlichen  Verwertung  von  Erzeugnissen ­
  oder  zum  gemeinschaftlichen
Wareneinkauf  372.
Geschäftsguthaben  bei  Genossenschaften,
Bewertung  95;  eingetragener  Genossenschaften, ­
  Wertansatz  bei  Feststellung  des
Anfangsvermögens  168.
Geschäftsjahre  bei  Berechnung  des  Friedensgewinns ­
  372,  394.
Geschuldete  Abgabebeträge,  Nichterhebung
254;  Abzug  vom  Endvermögen  191,212.
Geschwister  als  Gesellschafter  356,  359.
Gesellschaften,  abgabefreie  417;  Abgabepflicht ­
  363,  364  ff.;  aufgelöste,  Abgabepflicht ­
  412,  5.  Kriegsgeschäftsjahr  399;
ausländische,  Abgabepflicht  424,  Abgabesatz ­
  42S;  mit  beschränkter  Haftung,
Abgabepflicht  363,  367,  Bilanzvorschriften ­
  375,  376,  von  Gesellschaftern  unerhoben
  bleibende  Abgabebeträge  356,
361,  als  Schachtelgesellschaften  406,
Wertansatz  von  Anteilen  an  solchen  bei
Feststellung  des  Anfangsvermögens
165;  gemeinnützige,  abgabefreie  417;
zur  gemeinschaftlichen  Verwertung  von
Erzeugnissen  oder  zuni  genieinschaftlichen
  Wareneinkauf,  Geschäftsgewinn
372;  inländische,  abgabefreie  417,  Abgabepflicht ­
  363,  Z64;  Mitgliedsguthaben
als  Betriebsvermögen  94;  neugegründete, ­
  Abgabepflicht  412,  5.  Kriegsgeschäftsjahr ­
  399;  Erwerb  von  durch  diese
gezeichneten  Reichskriegsanleihen  277,
Gesellschafter  inländischer  Gesellsch.  m.
b.  H.,  unerhoben  bleibende  Abgabebeträge ­
  356,  357  ff.;  persönlich  haftende
von  abgabepflichtigen  Gesellschaften,
Verpflichtung  zur  Einreichung  der
Steuererklärung  432;  stille,  Bewertung
der  Gesellschaftseinlagen  95;  Vergütungen ­
  für  Lieferungen  an  die  Gesellschaft
385;  Zurechnung  des  Betriebsvermögens ­
  78.
Gesellschaftseinlagen,  Bewertung  95.
Gesetzentwürfe,  Begründung  40.
Gesetzestext,  KAG.  1919,  Abdruck  I5ff.,
Erläuterungen  3/7ff.;  VZAG.,  Abdruck ­
  iff.,  Erläuterungen  49ff.
Gestehungskosten  von  Grundstücken  139,
142,  243.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.