Full text : Wohlfahrtzentrale der Stadt Barmen

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Wohnungsfürsorge.
Die  Wohnungsfrage  ift  der  Kernpunkt
aller  fürforgerifchen  Probleme.
(Jenny  Apolani).

nmittelbar  nach  Ausbruch  des  Krieges  begann  die  Frage  der
Mietzahlung  die  größte  Beforgnis  zu  erregen.  Ein  Verjagen
der  Mietzahlungen  und  infolgede|fen  Obdachlofigkeit  im
größten  Umfange  fchienen  unvermeidlich.
Im  Gegenfaff  zu  anderen  kriegführenden  Staaten  hat
die  deutfche  Regierung,  fowohl  auf  Zwangserlaffe,  als  allgemeine  Stundungen
von  Verbindlichkeiten  verzichtet,  dagegen  im  Wege  der  Notgefeffgebung
durch  die  Bundesratsverfügungen  vom  7.  und  18.  Auguft  1914  den  durch
den  Krieg  unmittelbar  oder  mittelbar  Betroffenen  einen  prozeffualen  Schuff
gewährt.  Demnach  dürfen  zwar  die  Kriegerfamilien  in  ihren  Mietverhältniffen
  während  der  Kriegszeit  nicht  durch  gerichtliche  Beitreibung  der  gegen
(le  beftehenden  Forderungen  geftört  werden,  die  Schuldner  bleiben  aber
materiell  weiter  verpflichtet.
Blieb  alfo  ein  Teil  der  Mietfchuld,  wenn  auch  bis  nach  dem  Kriege  geftundet,
  zurück,  fo  erwuchs  dem  im  Felde  flehenden  Krieger  die  drohende
Sorge,  bei  feiner  Rückkehr  der  Zwangsvollftreckung  zu  verfallen,  anftatt
mit  frifchem  Mut  für  feine  Zukunft  eintreten  zu  können.  Von  vornherein
muffte  ihn  die  Abtragung  einer  drückenden  Schuld,  die  nicht  allein  ohne
fein  Verfchulden,  fondern  gerade  infolge  feines  Eintretens  für  das  Vaterland
entftanden  war,  fchwer  belaften.
Das  muffte  in  erfter  Linie  vermieden  werden,  durch  Schaffung  ganz
klarer  Verhältniffe.  Es  galt  alfo  die  Mietfchuld  durch  rechtlich  bindenden
            
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