Regelung und Ablösung der Forstnutzungsrechte. 213
Schwarzburg-Rudolsstadt : Gemeindewald teilweise noch mit Bauholz-,
Brennholz- und Weiderechten belastet.
Walde >: Die Gemeindewaldungen sind teilweise noch mit Brennholzrechten
belastet.
Re u ß : Die Stiftungsforsten der Voltshochschule Reuß (1150 ha) sind wie die
Staatsforsten mit Abgabe von Brenn- und Leseholz, Gemeinde- und Privat-
waldungen zum Teil mit Abgabe von Brennholz belastet.
In den Freistaaten: Lippe-Detmold, Braunschweig, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen-
Weimar, Württemberg, Baden, Hessen, Birkenfeld (Gebietsteilhl, Sachsen-
Meiningen, Sachsen-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sonders-
hausen, Waldeck, Bayern ganz, ohne Koburg, Reuß.
Ab g a b e qu ant u m : Da bei diesen Rechten die meisten Länder k eine za hl en-
m äß i g en Angaben machen konnten, müssen diese auch für das ganze Reich unter-
bleiben. Be l ang v o l l scheint die Nutzung nur in B a d en und in S ach s en- G ot h a
zu sein. Auch in Bay ern hat sie nur in Unterfr ank en und in der Pfalz
größere Bedeutung. Das Ab g ab e qu ant um auf Les eh olzrechte für ganz
Bayern wird auf ungefähr 95 0 0 0 k m veranschlagt.
Streurechte :
Solche Rechte b e st e h e n noch:
In Preußen in den Regierungsbezirken: Frankfurt a. O., Minden, Cassel;
in den Freistaaten: Lippe-Detmold, Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Baden, Hessen,
Sachsen-Meiningen, Schwarzburg-Sondershausen, Bayern ganz, ohne Koburg.
Auch hier wurden über das Abgabequantum nicht überall zahlenmäßige Angaben
gemacht; doch dürfte die Rechts str eu a b g abe im Reich, ohne Bayern,
100 000 Ster (r m) nicht überschreiten, während sie in Bay ern allein auf
ungefähr 442 0 0 0 St er veranschlagt wird.
Weiderechte :
Derartige Rechte sind noh vor h anden :
In Preußen in den folgenden Regierungsbezirken: Allenstein, Frankfurt a. O.,
Magdeburg, Merseburg, Erfurt, Lüneburg, Hildesheim, Minden, Cassel, Wies-
baden, Koblenz, Düsseldorf, Trier, Aachen.
rerner in den Freistaaten: Lippe-Detmold, Braunschweig, Mecklenburg-Strelitz,
Oldenburg-Oldenburg, Sachsen-Weimar, Sachssen-Meiningen, Sachsen-Gotha,
Baden, Hessen, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Bayern
ganz, ohne Koburg.
Die Rechte scheinen an vielen Orten nicht mehr stark ausgeübt zu werden; zahlen-
mäßige Angaben über die Nutzungsgröße dieser Rechte liegen nicht lückenlos vor. In
Bayern allein wird der katastermäßige Vieh aus trie b auf Rechtweide
auf etwa 1 0 0 0 0 0 Stü > veranschlagt. Diese Zahl wird im g anz en außer-
bay erischen Reich nicht entfernt erreicht.
Nichtstaatliche Waldungen.
; Die zu diesem Titel eingekommenen Mitteilungen sind sehr dürftig und reichen nicht
hin, für das ganze Deutsche Reich ein einheitliches Bild von der Forstrechtsbelastung