Full text: Forstwirtschafts-Politik

Regelung und Ablösung der Forstnutzungsrechte. 213 
Schwarzburg-Rudolsstadt : Gemeindewald teilweise noch mit Bauholz-, 
Brennholz- und Weiderechten belastet. 
Walde >: Die Gemeindewaldungen sind teilweise noch mit Brennholzrechten 
belastet. 
Re u ß : Die Stiftungsforsten der Voltshochschule Reuß (1150 ha) sind wie die 
Staatsforsten mit Abgabe von Brenn- und Leseholz, Gemeinde- und Privat- 
waldungen zum Teil mit Abgabe von Brennholz belastet. 
In den Freistaaten: Lippe-Detmold, Braunschweig, Mecklenburg-Strelitz, Sachsen- 
Weimar, Württemberg, Baden, Hessen, Birkenfeld (Gebietsteilhl, Sachsen- 
Meiningen, Sachsen-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sonders- 
hausen, Waldeck, Bayern ganz, ohne Koburg, Reuß. 
Ab g a b e qu ant u m : Da bei diesen Rechten die meisten Länder k eine za hl en- 
m äß i g en Angaben machen konnten, müssen diese auch für das ganze Reich unter- 
bleiben. Be l ang v o l l scheint die Nutzung nur in B a d en und in S ach s en- G ot h a 
zu sein. Auch in Bay ern hat sie nur in Unterfr ank en und in der Pfalz 
größere Bedeutung. Das Ab g ab e qu ant um auf Les eh olzrechte für ganz 
Bayern wird auf ungefähr 95 0 0 0 k m veranschlagt. 
Streurechte : 
Solche Rechte b e st e h e n noch: 
In Preußen in den Regierungsbezirken: Frankfurt a. O., Minden, Cassel; 
in den Freistaaten: Lippe-Detmold, Sachsen-Weimar, Sachsen-Gotha, Baden, Hessen, 
Sachsen-Meiningen, Schwarzburg-Sondershausen, Bayern ganz, ohne Koburg. 
Auch hier wurden über das Abgabequantum nicht überall zahlenmäßige Angaben 
gemacht; doch dürfte die Rechts str eu a b g abe im Reich, ohne Bayern, 
100 000 Ster (r m) nicht überschreiten, während sie in Bay ern allein auf 
ungefähr 442 0 0 0 St er veranschlagt wird. 
Weiderechte : 
Derartige Rechte sind noh vor h anden : 
In Preußen in den folgenden Regierungsbezirken: Allenstein, Frankfurt a. O., 
Magdeburg, Merseburg, Erfurt, Lüneburg, Hildesheim, Minden, Cassel, Wies- 
baden, Koblenz, Düsseldorf, Trier, Aachen. 
rerner in den Freistaaten: Lippe-Detmold, Braunschweig, Mecklenburg-Strelitz, 
Oldenburg-Oldenburg, Sachsen-Weimar, Sachssen-Meiningen, Sachsen-Gotha, 
Baden, Hessen, Schwarzburg-Rudolstadt, Schwarzburg-Sondershausen, Bayern 
ganz, ohne Koburg. 
Die Rechte scheinen an vielen Orten nicht mehr stark ausgeübt zu werden; zahlen- 
mäßige Angaben über die Nutzungsgröße dieser Rechte liegen nicht lückenlos vor. In 
Bayern allein wird der katastermäßige Vieh aus trie b auf Rechtweide 
auf etwa 1 0 0 0 0 0 Stü > veranschlagt. Diese Zahl wird im g anz en außer- 
bay erischen Reich nicht entfernt erreicht. 
Nichtstaatliche Waldungen. 
; Die zu diesem Titel eingekommenen Mitteilungen sind sehr dürftig und reichen nicht 
hin, für das ganze Deutsche Reich ein einheitliches Bild von der Forstrechtsbelastung
	        
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