Full text : Forstwirtschafts-Politik

302 Holzhandels- und Holzverkehrspolitik.
§ W . u G ' ©
S§ | Vorkriegs-Zollsatz Nach- Jetziger Zollsatz
Zi | Warengattung . für 1 de _ triegs- für 1 de
: 2 allgemein | verirggs. S tt. "yr vertrage .
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Fensterrahmen, Türen,
Treppen und Teile von
so l < en . c; . 3 15
Fensterrahmen und Türen . + ~~ .. \ gn <<
P ru ftierte Holzleisten . ; 1 3 's
Biertisten, gehobelt, mit Metallbesschlag ' f { HUCrreich
Krauthobel aus schmiedbarem Eisen mit Schrift-Holzrahmen,
 der mit einem zur Auf- kasten
nahme der Krautköpfe dienenden be- 3 s 6
weglichen Holzkästchen versehen ist . " –~ | \ Hfterreich
629 Gearbeitet O . ... . . . 12 sz, 6,10,111 12 18
Krauthobel aus schmiedbarem Eisen mit
Holzrahmen, der mit einem zur Aufnahme
 der Krautköpfe dienenden be- 12
weglichen Holzkästchen versehen ist . f Österreich
Holzschuhe, mittels Rauches oder Holzessigsäure
 geschwärzt oder gebräunt,
auch mit Haltern aus ungefärbtem
oder bloß geschwärztem Leder . . "31B
630 Grobe Holzwaren in Verbindung mit
anderen Stoffen, soweit sie nicht
unter vorstehend aufgeführte Nummern
 oder unter höhere Zollsätze
fallen. t t u u u . 30 30 40
Anm. Eine Verbindung mit Bast-,
Binsen-, Schilf, Stroh-, Stuhlrohroder
 Korhgefteeht. mit ungefärbtem
Leder, rohen (behaarten oder enthaarten)
 Häuten, groben rohen Geweben
 aus pflänzlichen Spinnstoffen,
Seilerarbeit der Nr. 484 oder 485,
groben wasserdichten Geweben aus
pflanzlichen Spinnstoffen, mit Eisen,
Glas, Papier, Pappe, Steinen (mit
Ausnahme der Edel- und Halbedelr
 f. 21:
c§es Einfluß., soweit nicht vorstehend
etwas anderes bestimmt ist.
6321 Feine Holzwaren (ausgenommen
Stöcke), auch in Verbindung mit
tirg ‘iuier füjett"zeults. ft:
Bildhauer- und Bildschnitzerarbeiten;
Holzwaren mit feiner Schnitzarbeit;
feine Drechslerwaren und andere
feine Holzwaren; durch Presssen,
Brennen, Ätzen oder Stanzen hergestellte
 Rachahmungen feiner
Schnitzarbeiten; Druckplatten aus

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