Holzhandelspolitik. 303
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S§ Vorkriegs-Zollsatz Nach- Jetziger Zollsatz
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Holz, geschnitten, auch mit eingeschlagenen
Stiften usw. aus unedlen
Metallen oder Legierungen unedler
Metalle . . - . 30 20 oder 101 60 60
Boldleisten ohne Bildhauer- oder Bildschnitzerarbeit
. . . j 24 . 48 48
Holzwaren (ausgenommen Stab- und
Täfelboden- [Parkettboden-] Teile)
mit eingelegter Arbeit, soweit sie
nicht durch die eingelegten Stoffe
unter höhere Zollsähe fallen; fein
bemalte, vergoldete, versilberte oder
bronzierte Holzwaren (mit Ausnahme
der Goldleisten ohne Bildhauer.
oder Blildschnitzerarbeit);
Halzmosaik . . . .. 36 h00d.mehr] 72 72
Möbel, mit Ausnahme der Möbel aus
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oder Bildschniterarbeit: mit feiner
Schnitzarbeil: mit feiner Drechslerarbeit
oder mit Nachahmungen
htuet Schnitzarbeiten, die durch
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feine Möbel und Beleuchtungskörper Österreich
mit eingelegter Arbeit, soweit sie
nicht durch die eingelegten Stoffe
unter höhere Zollsäße fallen: fein
bemalt, vergoldet, versilbert oder 72
bronziete . . . { sscrreich
Stock- und Schirmgriffe, Zigarren- und
Zigarettenspiten, Tabakspfeifen:
mit Bildhauer- oder Bildschnitzerarbeit:
mit feiner Schnitzarbeit: mit
feiner Drechslerarbeit oder mit Nachahmungen
feiner Schnitzarbeiten, die
durch Pressen, Brennen, Ätzen oder
Stanzen hergestellt sind: sonstige
feine Stock. und Schirmgriffe,
Zigarren- und HZigarettenspitzen, 45
Tabakpfeiten . . . { ss reich
Tabakpfeifenköpfte aus Bruyereholz ~
mit eingelegter Arbeit, soweit sie
nicht durch die eingelegten Stoffe
unter höhere Zollsäße fallen: fein
bemalt, vergoldet, versilbert oder 64
bronziet. . .. . { reis
(632/3) Gepolsterte Möbel, auch mit
anderen als hölzernen Gestellen, soweit
sie nicht durch ihre Verbindungen
unter höhere Zollsätze fallen;
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