304.: Holzhandels- und Holzverkehrspolitik.
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SS | Vorkriegs-Zollsatz Nach- Jetziger Zollsatz
r ! Warengattung d i s
= 2 | allgemein vertrage “tts: allgemein | vertrags.
t | RM RM. _ RM_: RM_| RM
gepolsterte Kissen mit Gestell oder
schwer ins Gewicht fallender Füllung
hun. Sand, Blei, Gußeisen oder
632 Et crzit E 99 90 90 { HseQs) "
633 Mit Überzug:
aus Gespinstwaren ganz oder teilweise
aus Seide, aus Spitzen,
Stickereien, Gespinstwaren mit aufgenährter
Arbeit, Samt oder
Plüsch, samt- oder plüschartigen Möbel . 180
Geweben; aus Leder . . . . . 60 50 180 180 !.: i
aus anderen als den vorgenannten \ Österreich
Gespinstwaren oder Stoffen; auch
Billards und Teile von solchen . . 40 f 120 | 120
aus anderen als den vorgenannten
Gespinstwaren oder Stoffen . . . Z _ t f h
633 Gepolsterte Möbel mit hölzernen Gestellen,
soweit sie nicht durch ihre
Verbindungen unter höhere Zollsätze
fallen, mit Überzug:
aus Samt oder Plüsch, samt- oder
plüschartigen Geweben, ausgenommen
Samt und Plüsch, samt- und
plüschartige Gewebe ganz oder teilweise
aus Seidse . . . . U . 120 B
aus anderen als den in Absatz 1 des
allgemeinen Tarifs genannten Ge-[pinstwaren
oder Stoffen . . . . ~ 100B
634 Holzwaren aller Art (mit Ausnahme
der gepolsterten Möbel) in Verbindung
mit Gespinsten oder Gespinstwaren
ganz oder teilweise aus
Seide, mit Spitzen, Stickereien, Gespinstwaren
mit aufgenähter Arbeit,
Samt oder Plüsch, samt- oder
plüschartigen Geweben, zugerichteten
Schmuckfedern, Perückenmacherarbeit,
fein geformten Wachswaren oder
Halbedelsteinen, soweit sie nicht durch
die Verbindung mit anderen Stoffen
unter höhere Zollsätze fallen; Perlen
und dergleichen aus Holz, auf Gespinstfäden,
Schnüre oder Draht gereiht
und ohne weiteres als Schmuck geschnitzte
verwendbar, auch in gleicher Weise Holzwaren
hergestellte Besakartike . . . . 49 §6 120 1:1
Anmerkungen zu B.
1. Platten aus künstlichem Holz (Holzstein
[Xylolith], Hotzpasta, Scifarin
oder dergleichen) werden wie ge-.
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