310 Holzhandels- und Holzverkehrspolitik.
Jahres 1925 in eine überaus schwierige Lage gebracht worden ist, er hält aber die
Erhöhung der Holzzölle, die von den interessierten Kreisen gefordert wird, nicht für ein
geeignetes Mittel zur wirklichen Besserung dieser schwierigen Lage.
Die letzte Entscheidung über die Holz- und Holzwaren-Zollpolitik ist nicht vom Standpunkte
der Interessenten (der Forstwirtschaft, des Holzhandels und der Holzindustrie),
sondern von dem umfassenden, überragenden Standpunkt der deutschen Wirt sch afts -
politik im ganz en aus zu fällen. Als Ziel der deutschen Wirtschaftspolitik hatten
wir mit H ar ms die „größtmögliche Ergiebigkeit der gesamten Wirtschaft Deutschlands“
anerkannt. Nun liegt aber der Schwerpunkt unserer Gesamtwirtschaft „unter dem besonderen
Gesichtswinkel der durch den verlorenen Krieg, Versailler und Londoner Pakt geschlossenen
Lage“ fraglos in der Industrie, die Ausfuhrwerte schaffen muß. „Diese deulsche Industrie
aber kann durch künstliche Maßnahmen herbeigeführte, den Weltmarktpreis übersteigende
Sonderpreise“ für Erzeugnisse der Land- und Forstwirtschaft, „die sich notgedrungen in
höhere Löhne umsetzen und die Konkurrenzfähigkeit auf dem Weltmarkt beeinträchtigen“,
nicht ertragen. „Ein verarmtes Volk kann sich die verzehrende Pflege eines einzelnen
Virtschaftszweiges . . . nicht leisten. Unerbittliche Konsequenz aus unserer Gesamtlage
führt, leider, zu der Forderung“, daß auch die Land- und Forstwirtschaft „sich auf das
mit der Vorkriegszeit nicht vergleichbare Eristenzminimum einrichte. Es ist unser aller
Schicksal!“ Der Weg zur Rettung aus unserer Notlage führt also nicht über Erhöhung der
Agrar- und Holzzölle, sondern über den allmählichen Abbau der Hochschutzzölle der Industrie
und somit auch derjenigen der Holzindustrie. ~ Die ,„Preisschere“ zwischen den land- und
forstwirtschaftlichen Produkten und den Industrie-Erzeugnissen wird sich erst dann schließen,
wenn es durch allmähliche Herabsezung der Industriezölle und durch Steigerung des
Exports gelingt, unsere Industrieprodukte zu verbilligen.
Holzverkehrspolitik.
Nicht minder wichtig als die Holzzollpolitik ist die Holztarifpolitik der
E i s enb a h n en für die Ausgestaltung und Entwicklung der Forst- und Holzwirtschaft.
Zoll- und Bahntarif stehen in inniger Korrelation zueinander. Was der eine gut
macht, kann der andere wieder verderben. Wie beim Holzzoll, so gehen auch in der
Frage der Cisenbahn-Holztarife die Interessen der einzelnen Zweige der Forst- und Holzwirtschaft
meist weit auseinander.
Das Gütertarifwesen der deutschen Eisenbahnen
im allgemeinen )’.
Unter Eisenb ahnt ar if en versteht man „die geordnete Zusammenstellung der
Bedingungen und der Preise für die Beförderung von Personen und Sachen auf der
Eisenbahn“. Die in den Tarifen enthaltenen Beförderungspreise für Güter werden
„Fr a ch t \ ä ß e“ genannt. Sie setzen sich aus zwei Teilen zusammen:
1) Teilweise im Anschluß an den Artikel „Cisenbahnen“ im „Handwörterbuch der Staatswissenschaften“,
III. Bd., S. 560 ff.. Jena 1925.