308 Holzhandels- und Holzverkehrspolitik.
Schnittwaren von mehr als 80 mm Stärke die volle Meisstbegünstigung gewährt werden
könnte, daß aber ein gewissser Zuschlag zum Minimaltarif gemacht werden würde für
Schnittwaren in der Stärke von 35 bis 80 mm und ein noch höherer Zuschlag für Schnitt-
waren von 35 mm Stärke und darunter.“
Die durch die kleine Zolltarifnovelle vorgenommene Regelung der Holzzollpolitik hat
die interessierten Kreise der Forstwirtschaft, die eine Erhöhung der Holzzölle anstreben, nicht
befriedigt. Auf seiner 4. Vollversammlung am 29. und 30. Oktober 1925 verlangte der
Reichsforstwirtsch af ts r at als für die deutsche Forstwirtschaft zum Schutze
gegen die ausländische Konkurrenz notwendigen Mindestzoll einen Satz von 2 Mark für
den Doppelzentner Schnittholz, woraus die übrigen für die Holzwirtschaft in Betracht
kommenden Zölle nach der Spannung 1 : 10 zwischen Rundholz und Schnittholz (die Vor-
kriegsspannung betrug 1 : 6) abzuleiten seienr). – Die vor allem durch die große Steigerung
der Holzeinfuhr im Jahre 1925 herbeigeführte Ho lz a b s a t k r i s e der deutschen Forst-
wirtschaft bot den in Mitleidenschaft gezogenen Interessenten erneut Anlaß, mit besonderem
Nachdruck auf eine schleunige Erhöhung der zur Zeit bestehenden Holzzölle hinzudrängen.
Auf seiner Tagung am 6. Januar 1926 faßte der Holzhandels aus schuß des
Reichsforstwirtsch aftsr ats folgende Entschließung, die er der Reichsregierung
und allen Landesregierungen mit der Bitte um Berücksichtigung übermittelte: „Die fort-
schreitende Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage Deutschlands innerhalb Jahresfrist,
veranlaßt durch den Kapital- und Kreditmangel, den hohen Zinsfuß, die Erschöpfung der
Kaufkraft, die Überbürdung mit Steuern und die hieraus folgende allgemeine Absatkrise,
hat eine weitgehende Senkung der Holzpreise herbeigeführt, während auf der anderen
Seite die Ausgaben der Forstwirtschaft für Löhne, Gehälter und Steuern erheblich gestiegen
sind. ~ Der Rückgang der Holzpreise ist aber nicht allein auf die inneren wirtschaftlichen
Verhältnisse Deutschlands zurückzuführen, sondern vor allem auf die Überschwemmung des
deutschen Marktes mit billigem polnischen, tschechoslowakischen und österreichischen Holz.
Die Holzeinfuhr des verkleinerten und in seiner Wirtschaftskraft geschwächten Deutschlands
im Jahre 1925 wird vermutlich zwischen 13 und 14 Millionen Festmeter liegen und mit
diesem Betrag der vorkriegszeitlichen Einfuhr sehr nahe kommen. Während vor dem
Kriege die Holzeinfuhr mit dem Bedarf der Wirtschaft parallel ging, überstieg die Einfuhr
des Jahres 1925 den Bedarf in hohem Maße. Dieser unnatürliche Vorgang findet seine
Erklärung darin, daß die oben angeführten Oststaaten ihr überschüssiges Holz um jeden
Preis nach Deutschland werfen. Dadurch wird der Holzmarkt im Innern Deutschlands
in bedenklichem Maße überfüllt, und es werden bei geschwächter Konsumtionskraft die
Holzpreise herabgedrücktt . ÿ . Nachdem die von uns schon wiederholt ausgesprochene
Befürchtung, daß die jetzigen Holzzölle dem Anprall der aus den Oststaaten hereindrängenden
Holzmengen keinen genügenden Widerstand leisten können, durch die Überflutung Deutsch-
lands mit billigem Auslandsholz im Jahre 1925 sich als völlig zutreffend erwiesen hat,
müssen wir an die Reichsregierung das dringende Ersuchen richten, bei den im Gange
befindlichen Handelsvertragsverhandlungen die vom Reichsforstwirtschaftsrat vorgeschlagenen
höheren Holzzölle zur Geltung zu bringen. Wenn der gegenwärtige Stand der Verhand-
lungen die sofortige Einführung von wirklich schützenden Holzzöllen nicht zuläßt, so ersuchen
wir die Reichsregierung, zur Behebung der schweren Notlage der Forstwirtschaft andere
Maßnahmen zu treffen, die die Schleuderkonkurrenz des Auslandes verhindern . . .2) ‘
1) „Mitteilungen des Reichsforstwirtschaftsrates“", 5. Jahrg., Nr. 2, Neudamm 1925.
?) „Mitteilungen des Reichsforstwirtschaflsrates“, 5. Jahrg., Nr. 3, Neudamm 1926.