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A. Tatsachen
in den Freistaaten Hessen und Thüringen im Gange und werden für
andere deutsche Länder voraussichtlich folgen.
Auch hieraus ergibt sich, daß der Reichssparkommissar schon jetzt in
größtem Maßstab ein Organ der Rationalisierung der Staatswirt⸗
schaft, insbesondere der öffentlichen Verwaltung darstellt. Er wird
auch bei der jetzt im Vordergrund stehenden Frage der Verfassungs⸗
und Verwaltungsreform in erster Linie zur Mitwirkung berufen sein.
3. Die Wissenschaften
Alle Personen, Organisationen, Amtsstellen usw., denen die Vor⸗
bereitung oder Durchführung der Rationalisierung obliegt, stützen sich
in ihren Arbeiten wesentlich auf die Ergebnisse wissenschaftlicher Unter⸗
suchungen. Von den Dissiplinen, die unmittelbar oder mittelbar für
die Durchführung der Rationalisierung in Frage kommen, sind in
erster Linie zu nennen die technischen Wissenschaften, die Natio⸗
naldkonomie (insbesondere ihre praktischen Zweige der angewandten
Volkswirtschaftslehre, der Weltwirtschaftslehre, der Konjunkturfor⸗
schung, der Sozialpolitik und der Betriebwirtschaftslehre) und die
Arbeitswissenschaft. Diesen Disziplinen fällt eine doppelte Aufgabe
zu: die Durchführung der die Rationalisierung betreffenden systemati⸗
schen und fachlichen Vorarbeit und die Vermittlung ihrer Erkenntnisse
an die Wirtschaft. Als Forschungs⸗ und Arbeitsstätten hierfür kommen
neben den wissenschaftlichen Instituten, den Universitaͤten, Hochschulen
usw. auch wissenschaftliche Organisationen und Gesellschaften, vor
allem die obengenannten Ausschüsse des Reichskuratoriums für Wirt⸗
schaftlichkeit in Frage.
Es würde zu weit führen, hier die Fülle von Beziehungen
aufzuzeigen, die zwischen Technik, Nationalökonomie und Ratio⸗
nalisterung bestehen. Soweit sie für unser spezielles Thema von
Interesse ist, haben wir bei Gelegenheit der Schilderung der Rationali⸗
sierungsmaßnahmen und ihrer Anwendungsgebiete darauf Bezug
genommen. Dagegen verdienen die Zusammenhange zwischen