Spiritus, Branntweine und Liköre.
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Bestimmung des Methylalkohols benutzt, und das Verfahren von Cazeneuve und
Cotton, 1 ) welche die leichtere Oxydierbarkeit des Methylalkohols durch verdünnte
Kaliumpermanganatlösung (1 : 100) zum Nachweise derselben in Äthylalkohol ver
wenden, sind unsicher.
Aus dem Grunde wird dem Nachweise von Pyridin der Vorzug gegeben.
b) Nachweis von Pyridin. Da der Nachweis von Pyridin durch Chlor
cadmium (vergl. vorstehend) nicht gelingt, wenn der Geruch durch Zusatz einer
Säure beseitigt ist, so prüft man nach der amtlichen Vorschrift mit Lackmuspapier
wie folgt:
cc) Das Lackmuspapier bleibt blau; dann werden 10 ccm des Branntweins
mit 5 ccm einer alkoholischen 5°/ 0 -igen Lösung von wasserfreiem Cadmiumchlorid
versetzt und gut durchgeschüttelt. Entsteht sofort eine Ausscheidung, so liegt
denaturierter Branntwein vor; entsteht die Ausscheidung erst nach einiger Zeit, so
liegt ein Gemisch von denaturiertem und nichtdenaturiertem Branntwein vor.
ß) Das Lackmuspapier wird gerötet; dann werden 10 ccm Branntwein
mit 1 g gebrannter Magnesia gut durchgeschtittelt und auf ein Filter gegossen.
Das Filtrat, welches blaues Lackmuspapier nicht mehr röten darf, wird nach An
leitung a untersucht.
Man kann ferner eine Menge Spiritus unter Zusatz von Schwefelsäure ein-
dampfen und den Eückstand mit Natronlauge erwärmen; hierdurch werden die
Pyridinbasen frei und geben sich durch den narkotischen Geruch zu erkennen.
O. Schweißinger 1 2 * * ) versetzt die Probe tropfenweise mit einer konzentrierten
alkoholischen Quecksilberchloridlösung, wodurch ein mit Pyridin denaturierter Alkohol
sofort einen dicken, weißen, kristallinischen Niederschlag gibt. In einer Ver
dünnung von 1 Teil denaturiertem Spiritus : 10 Teilen Wasser tritt der Niederschlag
sofort, in einer Verdünnung von 1 :20 nach einigen Stunden deutlich ein. Zucker
haltige alkoholische Flüssigkeiten müssen erst destilliert werden; es lassen sich noch
0,025 °/ 0 Pyridin nachweisen; aus starkem Alkohol wird letzteres auf diese Weise
auch quantitativ gefällt und kann dann durch Wägen des zwischen Fließpapier ab
getrockneten, vorher mit starkem Alkohol ausgewaschenen Niederschlages und Er
mittelung des Quecksilbergehaltes darin annähernd quantitativ bestimmt werden.
In verdünnteren alkoholischen Flüssigkeiten, wie Branntwein, kann man nach
Schweißinger den Gehalt an Pyridin durch Titration mit 1 / 10 Normalsäure und
unter Anwendung von Methylorange — auf Phenolphthalein wirkt Pyridin nicht
ein 8 ) — quantitativ bestimmen; man titriert mit 1 / 10 Normalsäure so lange, bis die
anfangs goldgelbe Farbe in eine weinrote übergeht; 0,79 g Pyridin erfordern zur
Sättigung 100 ccm 1 / 10 Normalsäure, also entspricht 1 ccm der letzteren = 0,0079 g
Pyridin.
c) Nachweis von Terpentinöl, Tieröl und Äther. Diese werden durch
Vermischen des denaturierten Spiritus mit Wasser ausgeschieden und können durch
nachfolgende Destillation getrennt werden.
7. Nachweis von Aldehyd. Aldehydhaltiger Sprit reduziert beim Ermärmen
aramoniakalische Silberlösung und scheidet unter Dunkelfärbung reduziertes Silber aus.
Aber auch andere Verunreinigungen, wie Fuselöl, reduzieren bei längerer
Einwirkung alkalische Silberlösung.
1 ) Zeitschr.' f. anal. Chemie 1888, 27, 663.
2 ) Pharm. Centralhalle 1890, 31, 141.
s ) Durch gleichzeitige Anwendung dieses Indikators kann man sich von der Ab
wesenheit von Alkalien überzeugen.