thumbs : Geld-, Bank- und Börsenwesen

Die  Bestimmungen  über  Aufhebung  bzw.  Erwerb  der  Bank  seitens  des  deutschostasrikanischen
  Landesfiskus,  über  dessen  Beteiligung  am  Reingewinn,  über
Einlösungspflicht  der  Noten  usw.  sind  den  entsprechenden  Bestimmungen  des
deutschen  Bankgesetzes  nachgebildet.
Im  August  1916  betrug  der  Notenumlauf  22,6  Millionen  Rupien.  Durch
Verordnung  vom  14.  August  1916  wurden  die  Noten  zu  gesetzlichen  Zahlungsmitteln ­
  erklärt,  die  Bank  aber  von  ihrer  Einlösung  gegen  Münzen  befreit.  In
Deutschland  erfolgte  Einlösung  zum  Kurse  von  I.M/z  M  für  die  Rupie.
Y)  Die  Deutsch  -  Asiatische  Bank.
Die  1889  in  Shanghai  errichtete  Deutsch-Asiatische  Bank  hat  es  sich  zur
Aufgabe  gestellt,  Bankgeschäfte  zu  betreiben  und  den  Handelsverkehr  zwischen
Deutschland  und  Asien  zu  fördern.  Ausgeschlossen  sind:  Warenhandcl  für  eigene
Rechnung,  sowie  Giro»  und  Depositengeschäfte  innerhalb  des  Deutschen  Reiches.
Das  Kapital  der  Bank  beträgt  jetzt  7,5  Millionen  Shanghai-Taels  —  18,75  Millionen
  M.
Am  8.  Juni  1906  wurde  der  Deutsch-Asiatischen  Bank  die  Konzession  zur
Ausgabe  von  Banknoten  im  Schutzgebiet  Kiautschau  und  in  China  auf  die  Dauer
von  15  Jahren  erteilt.  Die  Noten  sind  in  Abschnitten  von  1,  5,  10,  20,  50,
100  und  500  T  a  e  l  s  und  1,  5,  10,  25,  50,  100,  200  und  500  mexikanischen
Dollars  ausgestellt.
Der  Deutsch-Asiatischen  Bank  als  Notenemissionsinstitut  sind  Erleichterungen
gewährt,  wie  sie  keine  andere  deutsche  Notenbank  besitzt:  Keine  Bardeckung  der
Noten  wird  gefordert,  keine  Maximalhöhe  der  auszugebenden  Noten  ist  vorgeschrieben. ­
  Damit  die  Bank  niemals  in  Verlegenheit  geraten  kann,  besteht  die
Vorschrift,  daß  Noten  an  den  Ausgabeplätzen  zwar  jederzeit  zum  Nennwert,  bei
den  übrigen  Niederlassungen  aber  nur  insoweit  eingelöst  zu  werden  brauchen,
als  es  deren  Barbestände  und  „Geldbedürfnisse"  gestatten,  d.  h.  also:  Haben  die
Filialen  bares  Geld  in  der  Kasse,  benötigen  sie  dies  aber  für  andere  Zwecke,  so
sind  sie  zur  Einlösung  der  Noten  nicht  verpflichtet.  Ein  gewisses  Risiko  geht  die
Emissionsbank  insofern  ein,  als  sie  bei  einer  etwaigen  Änderung  der  Währung
in  China  oder  in  dem  deutschen  Schutzgebiete  Nachteile  erleiden  kann.
Die  ausgegebenen  Noten  sind  nicht  durch  bares  Geld  gedeckt,  sondern  durch
Bürgschaftsakzepte  der  Deutschen  Bank,  der  Diskonto-Gesellschaft,  der  Berliner
Handels-Gesellschaft,  der  Bank  für  Handel  und  Industrie  und  der  Firmen  Mendelssohn ­
  &  Co.  und  S.  Bleichröder.  Ein  steuer  freier  Notenbetrag  ist  nicht
festgesetzt,  sondern  es  ist  auf  den  Jahresdurchschnitt  des  täglichen  Notenumlaufs
eine  Steuer  von  1  °/o  an  das  Reich  zu  entrichten.
Mit  Ausgabe  der  Noten  ist  in  Tsingtau  im  Juni,  an  den  anderen  Plätzen
Chinas  im  November  1907  begonnen  worden.  Am  31.  Dezember  1907  waren
bereits  448000  Taels  in  Dollar-  und  Tael-Noten  im  Umlauf.  Ende  1913  betrug
  der  Notenumlauf  2,6  Millionen  Taels.

13  O.  @S8.  25.  31.

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