Full text : Geld-, Bank- und Börsenwesen

jf  i-i.bxi  Am (ur Tf*f^ x  *"*

195

Hinsichtlich  der  Notenkontingeuticrung  kann  man  gliedern:
1.  Eine  Höchstgrenze  der  auszugebenden  Noten  ist  festgesetzt.  So
in  Frankreich,*n  Deutschland  bei  den  Privatnotenbanken,  in  den  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  bei  den  Nationalbanken  (Beschränkung  auf  das
Aktienkapital  der  Privatuotenbank).
2.  Absolute  F  e  st  s  e  tz  u  n  g  des  Kontingents  der  nicht  bar
gedeckten  Noten.  So  in  England.
3.  Keine  Kontingentierung.  So  bei  der  Deutschen  Reichsbank.
Anhang:  Deutsche  Banknoten.  Reichskassenscheine  und
Darlehnskassenscheine  seit  Beginn  des  Weltkrieges 1 ).
Der  plötzliche  Ausbruch  des  Krieges  stellte  die  Deutsche  Reichsbank,  als
letzte  Geld-  und  Kreditguelle  des  Landes,  vor  neue,  große  Aufgaben.
Sie  hatte  dem  Reich  die  Kriegsmittel,  insbesondere  die  für  die  Mobilmachung
  erforderlichen  Gelder,  zur  Verfügung  zu  stellen,  und  sie  mußte
weiter  dem  außerordentlich  gesteigerten  Bedarf  des  Verkehrs  an
Zahlungsmitteln  und  Kredit  entsprechen.  Der  Kredit  war
erschüttert,  was  sich  in  den  Außenbeziehungen  der  Länder  noch  stärker
fühlbar  machte  als  im  inneren  Verkehr.  An  Stelle  der  Zahlungen  im
Wege  des  Kredits  und  der  Verrechnungen  trat  in  größerem  Umfange  wieder ­
  der  Barverkehr,  und  Barverkehr  nach  außen  bedeutete:  Z  ah  l  u  n  g  i  n
effektivem  Gold.
Die  Reichsbank  hatte,  im  Gegensatz  zu  den  anderen  deutschen  Banken,
sich  seit  langem  für  die  Kriegszeit  vorbereitet.  Die  finanziellen  Mobilmachungen ­
  erfolgten  bereits  1905  gelegentlich  der  ersten  Marokko-Krisis.
Die  bankpolitischen  Maßnahmen  begannen  mit  dem  Gesetz  vom  20.  Februar ­
  1906,  das  der  Reichsbank  das  Recht  verlieh,  Noten  in  Abschnitten
zu  50  und  20  M  auszugeben.  Damit  war  beabsichtigt,  einen  Teil  des
umlaufenden  Goldes  durch  diese  kleinen  Noten  zu  ersetzen  und  so  den
Z  Siehe  die  Verwaltungsberichte  der  Reichsbank  für  1914  ff.,  die  vom
Reichskanzler  dem  Reichstage  am  23.  November  1914  vorgelegten  Denkschriften
„llber  wirtschaftliche  Maßnahmen  aus  Anlaß  des  Krieges",  und  die  Denkschrift
vom  Oktober  1920  „Über  das  deutsche  Geld-  und  Währungswesen".  Ludwig
Bend  ix,  Krieg  und  Volkswirtschaft.  Berlin  1915.  Joh.  Notzke,  Deutschlands ­
  Finanz-  und  Handelsgesetze  im  Kriege.  Berlin  1917.  Karl  Helfferich,
Geld  und  Banken.  I.  Teil:  Das  Geld.  6.  Aufl.  Leipzig  1923.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.