DIE VERSICHERUNGSTRÄGER 621
einzelnen Landesteilen bestehenden Versicherungsanstalten durch
eine neue, das ganze Staatsgebiet erfassende Organisation möglich
erschien.
So hat z. B. Polen in den Gebieten, welche länger als ein
Jahrhundert zu Russland, Deutschland und Österreich gehört
hatten, Versicherungsträger verschiedenen Aufbaues vorgefunden.
Die Veröffentlichung des Ministeriums für Arbeit und Sozial-
fürsorge, betitelt „Die soziale Versicherung‘‘, schildert die Lage
folgendermassen : „Sieht man ab von den Schwierigkeiten, welche
sich aus der Menge verschiedenartiger Vorschriften und aus dem
fast vollkommenen Fehlen eines in der Verwaltung erfahrenen
Personals ergaben, so bestand die grösste darin, neue Ver-
sicherungsträger zu schaffen, die in der Lage wären, an die Stelle
der bestehenden zu treten, deren Sitz und Organe zum Teil aus-
serhalb des polnischen Staatsgebietes ihren Sitz hatten“ *. Wie
in demselben Bericht dargelegt wird, richtete sich‘ das Ar-
beitsministerium bei allen diesen Übergangsmassnahmen nach
demselben Leitgedanken, welcher später in allen Gesetzen und
Verordnungen auf dem Gebiete der sozialen Versicherung durch-
geführt wurde. Dieser Leitgedanke zielt ab auf die . Schaffung
eines einheitlichen Organisationssystems, das in wirtschaftlicher
Hinsicht alle bezirklichen Versicherungsträger, unter Ausschluss
aller von Arbeitgebern, Berufsständen oder anderen Kreisen
errichteter Versicherungsträger, umfassen soll
Eine ähnliche Lage bestand in den Nachbarländern Polens,
die vor der Revolution zum russischen Reiche: gehört hatten,
nämlich in Lettland und in Estland. Auch hier stand man vor
der Notwendigkeit, die Versicherungsträger vollkommen . neu
aufzubauen.
Russland kann ebenfalls zu den hier in Betracht kommenden
Staaten gezählt werden. Die 1912 errichteten Krankenkassen
wurden nach der März- und Oktoberrevolution 1917 von Grund
aus. umgestaltet. Die Erfahrung, welche in den Jahren 1918-
1920 mit der Staatsbürgerversorgung gemacht wurde, an welche
alle arbeitsfähigen Bürger nach Massgabe ihres Arbeitsverdienstes
Beiträge leisteten, hatte den Erwartungen nicht entsprochen.
Die Einführung der neuen Wirtschaftspolitik, welche die
Wiederzulassung privater Unternehmungen, das Verbot der
ı PoLwisocmes MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALE Hınre : Die soziake
Versicherung in Polen. Bericht, vorgelegt von der polnischen Delegation auf
der 7, Internationalen Arbeitskonferenz. Warschau 1925, S, 9.
* Siehe den erwähnten Bericht, S. 12.