Object: Die obligatorische Krankenversicherung

DIE VERSICHERUNGSTRÄGER 621 
einzelnen Landesteilen bestehenden Versicherungsanstalten durch 
eine neue, das ganze Staatsgebiet erfassende Organisation möglich 
erschien. 
So hat z. B. Polen in den Gebieten, welche länger als ein 
Jahrhundert zu Russland, Deutschland und Österreich gehört 
hatten, Versicherungsträger verschiedenen Aufbaues vorgefunden. 
Die Veröffentlichung des Ministeriums für Arbeit und Sozial- 
fürsorge, betitelt „Die soziale Versicherung‘‘, schildert die Lage 
folgendermassen : „Sieht man ab von den Schwierigkeiten, welche 
sich aus der Menge verschiedenartiger Vorschriften und aus dem 
fast vollkommenen Fehlen eines in der Verwaltung erfahrenen 
Personals ergaben, so bestand die grösste darin, neue Ver- 
sicherungsträger zu schaffen, die in der Lage wären, an die Stelle 
der bestehenden zu treten, deren Sitz und Organe zum Teil aus- 
serhalb des polnischen Staatsgebietes ihren Sitz hatten“ *. Wie 
in demselben Bericht dargelegt wird, richtete sich‘ das Ar- 
beitsministerium bei allen diesen Übergangsmassnahmen nach 
demselben Leitgedanken, welcher später in allen Gesetzen und 
Verordnungen auf dem Gebiete der sozialen Versicherung durch- 
geführt wurde. Dieser Leitgedanke zielt ab auf die . Schaffung 
eines einheitlichen Organisationssystems, das in wirtschaftlicher 
Hinsicht alle bezirklichen Versicherungsträger, unter Ausschluss 
aller von Arbeitgebern, Berufsständen oder anderen Kreisen 
errichteter Versicherungsträger, umfassen soll 
Eine ähnliche Lage bestand in den Nachbarländern Polens, 
die vor der Revolution zum russischen Reiche: gehört hatten, 
nämlich in Lettland und in Estland. Auch hier stand man vor 
der Notwendigkeit, die Versicherungsträger vollkommen . neu 
aufzubauen. 
Russland kann ebenfalls zu den hier in Betracht kommenden 
Staaten gezählt werden. Die 1912 errichteten Krankenkassen 
wurden nach der März- und Oktoberrevolution 1917 von Grund 
aus. umgestaltet. Die Erfahrung, welche in den Jahren 1918- 
1920 mit der Staatsbürgerversorgung gemacht wurde, an welche 
alle arbeitsfähigen Bürger nach Massgabe ihres Arbeitsverdienstes 
Beiträge leisteten, hatte den Erwartungen nicht entsprochen. 
Die Einführung der neuen Wirtschaftspolitik, welche die 
Wiederzulassung privater Unternehmungen, das Verbot der 
ı PoLwisocmes MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALE Hınre : Die soziake 
Versicherung in Polen. Bericht, vorgelegt von der polnischen Delegation auf 
der 7, Internationalen Arbeitskonferenz. Warschau 1925, S, 9. 
* Siehe den erwähnten Bericht, S. 12.
	        
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