stungen bzw. erweitert sich der Kundenkreis seines Betriebes; es
steigert sich die Rentabilität der Einzelbetriebe, das Einkommen
des Handwerkers und damit seine Bedeutung für die Gesamtwirtschaft,
Wirtschaftlichkeit mildert nicht nur die da und
dort beobachtete Übersetzung des Malergewerbes und Wettbewerbsschärfe
in den eigenen Reihen, sondern verhindert auch die
Schmutzkonkurrenz und ist in der Bekämpfung der privaten
und öffentlichen Regiebetriebe ein wertvolles Hilfsmittel,
Die Lebens- und Ertragsfähigkeit eines Malerbetriebes wird in
hohem Maße von seinem Standorte abhängig sein. Ein junger Meister,
der die Absicht hegt, einen Malerbetrieb zu gründen, muß
deshalb vor der Betriebserrichtung eine Reihe wirtschaftlicher Erwägungen
und Berechnungen anstellen, soll nicht eine oberflächlich
getroffene Standortwahl auf die Rentabilität der auszuführenden
Leistungen nachteilig wirken. Der Gründer muß z. B. prüfen,
ob Bedarf für einen Malerbetrieb vorliegt, welcher Art die
Kundschaft (Industrie, Handel, Landwirtschaft, Handwerk, Verkehrsbetriebe,
Haushaltungen usw.) sein wird, auf welchem Gebiete
der Leistungen eines Malerbetriebes die zu erhaltenden Aufträge
voraussichtlich liegen werden, Weiterhin wird zu prüfen sein, welcher
Umsatz erreicht werden muß, um eine volle Beschäftigung des
zu gründenden Betriebes zu gewährleisten, Erwägungen über die zu
erwartenden Aufträge haben deshalb sorgfältig zu erfolgen, weil die
Organisation des Betriebes danach gestaltet werden muß.
Bei Überprüfung von Malerkalkulationen zeigte sich,
daß die durch den Standort bedingten Kosten auf die Ertragsgestaltung
der einzelnen Betriebe mitunter von sehr großer Bedeutung
sind, Zum Beispiel standen einer Mieteeinsparung von 100 RM.
die durch Errichten der Werkstätte an der Peripherie der Stadt
erzielt werden konnten, einige hundert Mark unproduktive
Löhne gegenüber, die durch den entsprechend weiten Weg des Meisters
und seiner Hilfskräfte an die Arbeitsplätze entstanden.
Zur Ausstattung eines Betriebes mit Rohstoffen, Werkzeugen,
Geräten, Schuppen usw. und mit Barmitteln zur Zahlung der laufenden
Verbindlichkeiten und Löhne, ist Kapital notwendig. Die
dem Handwerker zur Verfügung stehenden Kapitalvorrät e
sind knapp und ihre Inanspruchnahme ist kostspielig. Der Gewerbetreibende
muß deshalb die Kapitalbeschaffung und Kapitalverwendung
in wirtschaftlichster Weise vornehmen. Er darf nur solche
Vermögensobjekte beschaffen, deren wirtschaftlicher Gebrauchswert
für die Aufgaben des Betriebes einwandfrei festgestellt
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