Full text: Der Wirtschaftsbetrieb als Betrieb (Arbeit)

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Die Grundlagen. 
In vieler Hinsicht greift die Steuergesetzgebung noch stärker in die betriebliche Arbeits 
gestaltung ein als die übrigen Reohtsge biete: Die Biersteuern beispielsweise haben nach Form 
und Höhe mehrfach umwälzend auf die Brauereitechnik und die Herstellungs- und Absatz 
organisation eingewirkt, ganz abgesehen von den Vorschriften über die Führung bestimmter 
Bücher über die handelsrechtlichen Vorschriften, hinaus: Zuckerbuch, Sudbuch, Biersteuer 
buch, Haustrunkverzeichnis zur mengenmäßigen Überwachung. Filialsteuern führen zur Auf 
lösung ganzer Verkaufsnetze, Art und Auslegung der Umsatz- und Kapitalverkehrssteuem 
zur Änderung des Konzernaufhaus, Stempelsteuern (z. B. der Bestellscheine) zur Umwälzung 
des Vordruckwesens oder sogar der ganzen Einkaufs- und Bestelltechnik, Fusionssteuern wir 
ken auf das Zustandekommen und Lösen von Betriebszusammenfassungen ein. (Vgl. hierzu 
A. Siegert: Der gestaltende Einfluß der Steuern auf Produktionstechnik und Betriebsorga 
nisation, 1935.) 
Das Gesetz über die Wirtschaftswerbung mit seinen weitgehenden Auswirkungen greift tief 
in die Werbungstätigkeit ein, ist natürlich besonders für das Druckerei- und Verlagsgewerbe 
bedeutsam und hat hier viele Verschiebungen gebracht. Bei Banken und Außenhandelsfirmen 
wirken besonders die Devisen- und Rohstoffüberwachungsverordnungen und Gesetze um 
wälzend auf die innere Gestaltung der Arbeit, besonders auf die Formular- und Zahlungstech 
nik, ganz abgesehen davon, daß bei den Import- und Exportfirmen die Art des Ein- und Ver 
kaufs völlig verändert wird (oft sind heute über 20 Arbeitsgänge und entsprechend viel Formu 
lare notwendig, um den bei einem einzigen Auftrag nötigen Behördenverkehr zu bewältigen). 
Sehr weitgehend sind die Auswirkungen der Tätigkeit der im Zusammenhang mit der 
Devisenknappheit Deutschlands errichteten 25 Überwachungsstellen für Rohstoffe und Fertig 
waren. Von einzelnen Überwachungsstellen sind Anordnungen über die beschränkte Ver 
wendung ausländischer Rohstoffe und Halbwaren ergangen, welche durch einheimische Stoffe 
ersetzt werden mußten. Die betroffenen Betriebe müssen sich in ihren Herstellungs- und Be- 
arbeitungsverfahren darauf umstellen, was einschneidende Änderungen mit sich bringt. Es sei 
die Ersetzung des Kupfers durch Aluminium in der Elektroindustrie, die Verwendung in 
ländischer Gerbstoffe bei der Lederherstellung, die Verarbeitung von Kunstwolle und Kunst 
fasern in der Textilindustrie erwähnt; durch die andersgearteten technischen Eigenschaften 
wird die Verarbeitungstechnik zur Umstellung gezwungen, wird die Anschaffung anderer Ma 
schinen erforderlich, muß die Gestaltung der Fertigerzeugnisse geändert werden (vgl. die 
weiteren Ausführungen in A III). 
Ganze Gebiete werden ausgeschaltet (fahrende Verkaufsfirmen des Kleinhandels, z. B. das 
Migrossystem in Berlin) oder zum mindesten stark behindert (Warenhäuser, Kleinpreisgeschäfte, 
Versand- und Großfilialbetriebe). 
Kurz: es ist festzustellen, das hinter der betrieblichen Leistung eine un 
geheure Vielzahl von gesetzlichen Maßnahmen und Unwägbarkeiten steht, die 
zwar im einzelnen nicht sämtlich zur Darstellung kommen können, aber, im 
Hintergrund stehend, doch für das Verständnis der betrieblichen Arbeit be 
griffen werden müssen. 
II. Die Betriebsarbeit. 
1. Vorbemerkung. Unter Arbeit wird im Schrifttum verstanden: jede mensch 
liche Kraftleistung, die die Erreichung eines äußeren Erfolges zum Ziele hat, oder 
jede menschliche Tätigkeit, die ihren Zweck außer sich selbst hat (Bücher). Nach 
der letzteren Auffassung unterscheidet sich die Arbeit vom bloßen Spiel (das auch 
eine Kraftäußerung oder Tätigkeit in sich schließt) dadurch, daß beim Spiel der 
Zweck in der Tätigkeit selbst, eben im Spiel, liegt. Die Zwecke, denen die Tätigkeit 
zu dienen bestimmt ist, können freilich sehr verschieden sein. So liegt Arbeit in 
diesem Sinne vor, wenn der Spaziergänger etwas für seine Gesundheit tut, die Be 
rufsspielerin im Spielsaal ihren Lebensunterhalt zu verdienen sucht, der Maler 
ein Gemälde fertigstellt, der Arzt seinen Beruf ausübt oder der Gelehrte ein Buch 
schreibt. Die Tätigkeit, die die Wirtschaft erfordert und sich im Betriebe vollzieht, 
ist die Betriebsarbeit, gewöhnlich auch Arbeit schlechthin genannt. Im folgenden 
ist immer die Betriebsarbeit gemeint, wenn von Arbeit schlechthin die Rede ist. 
Man erkennt aus dieser Begriffserklärung, daß die Arbeit so alt (und notwendig) ist wie 
die Wirtschaft, und sie solange einen wichtigen Bestandteil des menschlichen Lehens ausmaoht, 
als nicht wieder ein Paradies auf Erden kommt. Man darf allerdings nicht übersehen, daß sich 
die Notwendigkeit der Arbeit nur auf die Menschen als solche bezieht und nicht unbedingt für
	        
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