Metadata: Zur Wertzollfrage

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Tabakblätter mit einer Zollast von ca. 90«/«, die von 
Zigarren mit einer Zollast von ca. 60 °/o des Wertes 
belegt. Zweifellos ist der Tabak ein entbehrliches 
Eenußmittel, aber dann sind ausländische Seidenstoffe, 
Pelze, Kaviar, Straußenfedern, persische Teppiche und alle 
die beispielsweise vorerwähnten Warengattungen in 
mindestens ebenso hohem Maß als entbehrliche Güter 
anzusehen und lassen, nach den hinsichtlich der Uner- 
schütterlichkeit des Tabakoerbrauches gemachten Erfah 
rungen, wohl auch ihrerseits einen Wertzoll von etwa 
50% gerechtfertigt erscheinen. Jedenfalls muß nach alle 
dem die bisherige niedrige Belastung des Lurusver- 
brauchs ausländischer Waren unter sozialpolitischen Ge 
sichtspunkten als unhaltbar erscheinen. 
Hieran können auch die feineren Abstufungen der 
Zollsätze nach Beschaffenheitsunterschieden innerhalb einer 
Warengattung nur wenig ändern, Abstufungen, wie sie 
vorzugsweise der letzte Zolltarif brachte, so z. B. für 
eine Anzahl von Geweben, die nun nach Fadenzahl 
und nach dem auf die Flächeneinheit entfallenden Ge 
wichte differenziert werden. Die erwähnten Abstufungen 
können deshalb nur wenig ändern, weil die Differenzie 
rungen nach der äußeren Beschaffenheit nicht den 
wahren W e r t unterschieden ausreichend entsprechen; sie 
sind auch deshalb von nicht genügend wirksamem 
Einflüsse, weil innerhalb derselben Beschaffenheitsklasse 
noch klaffende Wertunterschiede zwischen gleich großen, 
einem und demselben Zollsatz unterliegenden Mengen
	        
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