Full text : Wirtschaftliches Verpacken

mittel, welche mit den Waren nicht zu Packstücken vereinigt
sind; hierher gehören z. B. Matten, Matratzen, Decken, Säcke,
Gewebe, Bretter, Papier, Stroh, die lediglich zum Bedecken
von ohne Umschließungen verladenen Waren, zur Bekleidung
der Böden oder Wände der Fahrzeuge oder zur Trennung verschiedener
 Teile einer Ladung‘ dienen (Garniermaterial). Derartige
 Verpackungsmittel unterliegen der gesonderten Zollbehandlung,
 soweit sie nicht zu den Ausrüstungsgegenständen der
Fahrzeuge gehören.
2. Zum Reingewichte der Waren gehörige Umschließungen:
5 3.
Bei der Ermittlung des Reingewichts von Flüssigkeiten wird
das Gewicht der unmittelbaren Umschließungen (Fässer, Flaschen,
Kruken oder dergl.) nicht in Abzug gebracht (s. dagegen $ 16).
Weitere Umschließungen von Flüssigkeiten (Kartons, Schachteln,
 Kästchen, Dosen, Körbchen und dergl.) werden nur dann
zum Reingewicht gerechnet, wenn sie den Zweck haben, den
Waren ein besseres Aussehen zu geben und hierfür eine besondere
 Ausstattung erhalten haben.
Korbgeflechte und ähnliche Umschließungen, die Flaschen,
Kruken oder dergl. umhüllen, sind als Bestandteile der Flaschen
usw. anzusehen, wenn sie diese Gegenstände eng umschließen,
nach ihnen geformt sind und nicht ohne weiteres abgenommen
werden können; dagegen gehören Umhüllungen von Stroh, Bast
oder dergl., die den Flaschen usw. nur aufgestülpt sind und
infolgedessen ohne weiteres abgenommen werden können, nicht
zu den unmittelbaren Umschließungen (zu vergl. auch 8 5
letzter Abs.).
8 4.
Bei nichtflüssigen Waren gehören die kleinen Umschlie-Bungen,
 welche zur unmittelbaren Sicherung, der Waren nötig
sind oder den Zweck haben, den Waren ein besseres Aussehen
zu geben, zum Reingewichte.
Als zur unmittelbaren Sicherung nichtflüssiger Waren nötig
sind alle Umschließungen zu betrachten, welche bei dem Kleinoder
 Einzelverkauf in der Regel mit in die Hand des Käufers
übergehen.
Es gehören stets zum Reingewichte:
1. Brettchen aus Holz, sowie Rollen, Täfelchen, Spulen,
Scheibchen und dergl. aus unedlen Metallen, Holz, Rohr oder
Pappe, die als Einlagen für Gewebe, Bänder, Gespinste, Linoleum,
 Kautschukwaren, Papier oder dergl. dienen: Karten von

JH)
            
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