Full text: Die politische Ökonomie des Rentners

15.. Die Profittheorie 
nicht auf, Profit zu sein, weil man ihn in Relation zum. Ver- 
wendungszweck setzt — wird doch niemand die Behauptung auf- 
zustellen wagen, daß der Kapitalist und sein Profit aufhören, 
Kapitalist und Profit zu sein, wenn irgendein Unternehmer... 
ein Vermögen von Millionen anhäuft und über dieses dann zu 
gemeinnützigen Zwecken verfügt*.‘““ 
Dieser „Einwand“ enthüllt sofort die innere Unrichtigkeit der 
Böhm-Bawerkschen Position. Denn warum wird niemand „zu be- 
haupten wagen‘, daß der Profit im Zusammenhang mit den 
wohltätigen Bestrebungen der Kapitalisten zu existieren aufhört? 
Ja, doch nur eben deshalb, weil dies ein Einzelfall ist, der ohne 
jeglichen Einfluß auf die allgemeine Struktur des sozial-wirt- 
schaftlichen Lebens ist: Die Klassennatur des Profits wird keines- 
falls vernichtet; es wird nicht die Kategorie des Einkommens 
vernichtet, das die Klasse, dank der ,Monopolisierung der 
Produktionsmittel an sich nimmt. Anders wäre es, wenn die 
Kapitalisten als Klasse auf den Profit verzichten und ihn für 
gemeinnützige Zwecke anwenden würden. In diesem — praktisch 
ganz unmöglichen — Falle würde die Profitkategorie verschwin- 
den, und die wirtschaftliche Struktur der Gesellschaft ein anderes 
Gesicht annehmen, als es die kapitalistische Gesellschaft zeigt. 
Die Monopolisierung der Produktionsmittel würde sogar vom 
privaten Unternehmerstandpunkt aus jeden Sinn verlieren, und 
die Kapitalisten als solche aufhören zu existieren. Und so werden 
wir wiederum auf den Klassencharakter des Kapitalis- 
mus und dessen Kategorie — des Profits — gestoßen“. Und nur 
19 Tb. 'S. 583. 
20 Es ist interessant, daß sogar Oekonomen, die zwischen „rein Öko- 
nomischen‘“ und „historisch-rechtlichen‘“ Kapitalbegriff unterscheiden, nur das 
Privatkapital sehen und die Tatsache der Klassen monopolisierung 
außer acht lassen. Bis zu einem gewissen Grade gilt es auch für Rodbertus. 
Adolf Wagner gibt folgende Definition des Kapitals: „Kapital, als rein öko- 
nomische Kategorie, unabhängig betrachtet von den geltenden Rechtsverhält- 
nissen für den Kapitalbesitz, ist ein Vorrat solcher wirtschaftlicher Güter, 
welche als technische Mittel für Herstellung neuer Güter in einer Wirtschaft 
dienen können: es ist Produktionsmittel-Vorrat oder „National-Kapital‘, bzw. 
Partikel davon. Kapital im historisch-rechtlichen Sinne oder Kapitalbesitz 
ist derjenige Teil des Vermögensbesitzes einer Person (Sperrdruck vom 
Verfasser), welcher derselben als Erwerbsmittel zur Erlangung eines Einkom- 
mens aus ihm (Rente, Zins) dienen kann, also zu diesem Zwecke von ihr 
besessen wird, ein „Rentenfonds“, „Privatkapital‘“ (Ad. Wagner: „Grund- 
legung‘“ II. Aufl., S. 39, zitiert nach Böhm, 5. 124, 125). Ueberhaupt fällt 
bei Böhm-Bawerk sein Leichtsinn gegenüber der historischen Seite der Frage 
auf: Seite 125 macht er z. B. die Bemerkung, daß freilich alles historischen 
Charakter habe: Die Maschinen entstanden nicht vor dem 18. Jahrhundert, 
die Bücher erschienen erst nach der Erfindung der Buchdruckerkunst usw. 
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