Argentinien.
günstigt werden. Das sind Maßregeln, die gerade den
embryonalen Charakter des Landes deutlich zeigen und in
den alten europäischen Ländern, in denen bedeutende Kapi-
talien vorhanden, wo Sinn für Handel und Industrie stark
entwickelt sind und der private Unternehmungsgeist alles
umfaßt, meist überflüssig. und veraltet erscheinen müssen.
Aber in Argentinien, wo das Kapital sich erst aus den Uber-
schüssen des Handels bildet, wo man natürlichen Reichtum
und wirtschaftliche Armut findet, muß ‚der Staat alle Auf-
gaben übernehmen: muß Unternehmer sein, durch Prämien
die Entwickelung der Industrie unterstützen, fremdes Kapital
und Einwanderer heranziehen usw. Und alle diese Aufgaben
verschlingen große Summen, wobei allerdings nicht uner-
wähnt bleiben darf, daß schon mehrfach die für Zwecke
Öffentlicher Anlagen aufgenommenen Anleihen für andere
Zwecke verwendet wurden, was bei der namentlich früher
stets großen Finanznot des Staates begreiflich ist.
Hatten die bis jetzt besprochenen Gründe für das An-
wachsen der Staatsausgaben greifbare Unterlagen, so fehlen
solche für die weiteren Ursachen: das ungenügende Arbeiten
der Staatsmaschine, die Verschleuderung der Staatsgelder und
das Fehlen einer Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben.
Diese Mängel liegen mehr auf moralischem Gebiet, und da
sie nicht ziffernmäßig, sondern nur durch in diesem Zu-
sammenhange nicht auszuführende Tatsachen zu beweisen
sind, muß man sich mit ihrer einfachen Feststellung be-
gnügen lassen.
Die vorstehend (S. 147) angegebene Höhe der Staats-
ausgaben bildet nur einen Teil der Lasten, die auf der Be-
völkerung. ruhen, denn es kommen noch dazu die Ausgaben
der Provinzial- und Munizipalverwaltungen. Der Gesamt-
betrag der vereinigten Budgets warl);
1904 229 Mill. P. P. = 101 P.G.
(davon 71 Mill. der Bundesregierung),
1906 286 Mill. P. P. = 120 P. G.
(davon 110 Mill. der Bundesregierung).
Es ist also jeder der 5 Mill. Einwohner mit 25 P. G. — 100 Mark
für die Staatsausgaben belastet. Dazu kommt noch, daß die
im Budget enthaltenen Ausgaben nur ein Teil von denen
sind, die wirklich gemacht werden, und daß noch Ausgaben
hinzugefügt werden müssen, zu denen die Verwaltung durch
Spezialgesetze und Beschlüsse des Ministerrates befugt wird,
'ı L’Argentine au XX. siecle. S. 309.
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