Full text : Die Entwickelung der Fabrikindustrie im lateinischen Amerika

Argentinien.
SO daß das Verhältnis der Belastung pro Kopf in Argentinien
außerordentlich hoch ist.
Diese Betrachtung führt zu der Frage über, in welcher
Weise sich der Staat die Mittel für seine Ausgaben verschafft‘).
 Nach Artikel 4 der Verfassung sollen die Einnähmequellen
 des Staates sein: die Aus- und Einfuhrzölle,
Verkauf oder Verpachtung von Staatsländereien, die Erträgnisse
 der Post und die anderen Abgaben, die der Kongreß
im Verhältnis zur Bevölkerung erhebt, ebenso die Anleihen
und Kreditoperationen, die der Kongreß für dringende Bedürfnisse
 der Nation oder für Unternehmungen von nationaler
Nützlichkeit beschließen würde.
Nun ergibt schon die oberflächliche Betrachtung des
Einnahmesystems der Republik, daß von diesen Einnahmequellen
 allein die Zölle dauernde und nutzbringende Erträge
abwerfen. Die anderen sind entweder unsicher und ganz
ungenügend, wie der Verkauf von Staatsländereien, oder aber
gefährlich, wie Anleihen und Kreditoperationen, oder endlich
zu wenig ertragsreich, wie die Post.
Neben diesen Einnahmequellen, die in der Verfassung
für die ordentlichen Bedürfnisse und für normale Zeiten
aufgeführt sind, enthält die Verfassungsurkunde noch andere
für außerordentliche Fälle, die Landesverteidigung, die allgemeine
 Sicherheit und das Staatswohl. Diese Quellen sind
die direkten Steuern für eine begrenzte Zeit und. in gleichem
Verhältnis für das ganze Staatsgebiet.
Man sieht aus dieser Zusammenstellung, daß die indirekten
 Steuern die hauptsächlichste Einnahmequelle der
argentinischen Republik bilden. ‚Damit ist die Gesetzgebung
wohl dem Beispiel der meisten Nationen gefolgt, ob sie aber
unter den eigentümlichen Verhältnissen Argentiniens das
Richtige damit getroffen hat, ist eine Frage, deren Beantwortung
 versucht werden soll, denn sie hängt eng mit der
anderen Frage zusammen, inwieweit Argentinien unter den
augenblicklichen Bedingungen ein günstiges Feld für die
Entwickelung der Fabrikindustrie ist.
d) Valuta.
Um hierauf eine ausreichende Antwort geben zu können,
muß noch ein anderer, für die argentinischen Verhältnisse
besonders wichtiger Punkt berührt werden, nämlich die Valuta,
 bei deren Regulierung die Caja de Conversion (Kon-1)
 Vgl. hierzu: L’Argentine au XX. siecle. S. 312 u. f.

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