Argentinien.
gezogen wurde, blieb der Bestand des Papiergeldes unverändert.
1901 ging gar kein Gold ein, 1902 fast nichts. Erst
1903 begann die Bewegung. in der Kasse einen großen Umfang
anzunehmen, und zwar durch die Beilegung des Grenzstreites
mit Chile und durch die großen Überschüsse der
Handelsbilanz. In diesem Jahre gingen 46041420 P. G. ein,
und da nur 7883116 P. wieder zurückgezogen wurden,
blieben 38241147 P. G. in der Kasse. Das Jahr 1904 schloß
bei einem Eingang von 68245957 P. G. und einer Ausgabe
von 17984848 P. G. mit einem Kassenbestand von 50341 638
P.G. Das erste Halbjahr, 1905 wies einen solchen von
75927966 P.G. auf. In Übereinstimmung mit dem Konversionsgesetz
wurde infolge Vorhandenseins von bedeutenden
Geldmitteln in der Kasse als notwendige Folge die
entsprechende Vermehrung des Papiergeldes, Nickel- und
Scheidemünze angeordnet, die am 30. Juli 1905 in einer
Gesamthöhe von 462 082226 P. umliefen, also um 166932495 P.
mehr als bei Schaffung des Konversionsgesetzes im Jahre 1899,
in dem nur 295149731 P. P. umliefen..
Diese bedeutende Vermehrung des Papiergeldes wird
von den der Regierung nahestehenden Kreisen nicht als
bedenklich angesehen, da der ganze zugewachsene Betrag
von Papiergeld durch das in der Kasse befindliche Gold gedeckt
sei. Diese Behauptung ist zweifellos richtig, allein
wenn ‚man bedenkt, daß ursprünglich die Aufgabe der Konversionskasse
darin bestehen sollte, das im Übermaß umlaufende
Papiergeld einzuziehen, so kann man mit dem
besten Willen nicht zugeben, daß die Ausgabe von 167 Mill.
neuen, wenn auch durch Gold gedeckten Papiergeldes eine
segensreiche Maßregel war, denn die früher ungedeckte und
für gefährlich angesehene Summe von 295 Mill. bleibt in
ihrer vollen Höhe im Umlauf. Die Rolle der Konversionskasse
hat sich also vollkommen verändert; sie besteht nicht
mehr in der Amortisierung des Papiergeldes und Herstellung
des Gleichgewichtes im Münzwesen, die Kasse ist vielmehr
ein rein mechanischer Teil der Verwaltung geworden. Der
Artikel 8 des Konversionsgesetzes, der lautet: Das Geld, das
die Konversionskasse gegen Papiergeld erhält, darf unter
keinen Umständen zu einem anderen Zwecke verwendet
werden als zur Konvertierung von Papiergeld usw., ist vollständig
außer acht gelassen.
Sehen wir uns nun die Wirkung dieser Maßregeln für
das Wirtschaftsleben Argentiniens etwas genauer an. Es ist
Schon erwähnt, daß eine segensreiche Wirkung der Konver-10
Di)