Argentinien.
sionskasse in der Festlegung des Verhältnisses von Gold zu
Papier (100: 227,27) liege. Nun ist aber die Frage, ob es
gut ist, dieses Verhältnis dauernd aufrechtzuerhalten, oder
ob nicht vielmehr das Bestreben dahin gehen muß, die Staatsfinanzen
derart zu Ordnen, daß eine vollständige Wiederaufnahme
der Goldzahlung eintreten kann.
Das Konversionsgesetz ist eine Anordnung, die eine
Solche Valorisierung über den festgesetzten Wert von 227,27
hinaus hintanhält, auf der anderen Seite aber eine Entwertung
des Papiergeldes nicht verhindern kann, denn die Festhaltung
des genannten Wertverhältnisses ist nur möglich, solange
im Lande ein Überschuß an Gold vorhanden ist, das
keine Verwendung findet und in die Konversionskasse fließt,
um in Papier umgewechselt zu werden. Die günstigen
Ernten der letzten Jahre hatten eine gewaltige Ausfuhr von
Erzeugnissen der Landwirtschaft und Viehzucht zur Folge
und führten den Goldüberschuß herbei, der die einzige Ursache
der augenblicklichen Münzstabilität bildet. Diese ist
zweifellos sehr segensreich für die gesamten Handelsgeschäfte,
aber es erscheint klar, daß diese Stabilität unter den gegebenen
Verhältnissen zu einem niedrigeren Verhältnis als
227,27 nicht einzurichten war. Daraus geht hervor, daß,
ohne die‘ Schranke des Konversionsgesetzes das Papiergeld
heute schon vielmehr valorisiert wäre. Man findet
auch in Argentinien vielfach die zweifellos richtige Ansicht
verbreitet, daß, wenn die Konversionkasse nicht bestünde
und der Wert des Papiergeldes sich ausschließlich
nach dem Spiel von Angebot und Nachfrage bestimmte, das
Papiergeld heute schon 200 : 100 P. G. wert wäre, daß also
durch diese künstliche Hintanhaltung der Papiergeldverbesserung
das Nationalvermögen um ungeheuere Summen geschädigt
wurde.
) Angesichts solcher Tatsachen muß man sich doch
fragen, wie es‘ möglich ist, ein so unheilvolles Gesetz aufrechtzuerhalten,
das nicht nur eine schlechte Währung schützt,
sondern zugleich eine der Hauptursachen ist, aus denen das
ausländische Element in Argentinien nicht festen Fuß fassen
will. Die Antwort ist einfach. Der fiskalische Schutz, den
das industrielle Kapital gegenüber der europäischen Industrie
genießt, war nicht genügend, und man mußte es auch noch
durch den Schutz verstärken, der in der Münzverschlechterung
den Lohnansprüchen gegenüber eingeschlossen ist. Daher
genießt das Kapital in Argentinien einen doppelten Schutz,
durch die Zölle und durch die Währung, und an dem Iletz-152