Argentinien.
und der nationalen Territorien, die 1904 2038000 P. P.
betrug. In Wirklichkeit belief sich der Ertrag auf 5 Mill.,
aber da die Regierung 35% der Bundeshauptstadt, 40 %,
dem nationalen Erziehungsrat abzutreten hat, verfügt sie nur
über den Rest; 2. aus den Abgaben für Patente in Handel
und Industrie, die 2 168 179 P. P. einbrachten, aber auch teil-
weise der Hauptstadt und dem nationalen Erziehungsrat
überlassen werden mußten.
Die indirekten Steuern bringen das meiste ein: sie
umfassen die Zolleinnahmen und die inneren Verbrauchs-
steuern.
Die Einfuhrzölle brachten 1904 40296 704 P. G.; die
Ausfuhrzölle*) 2 258 761 P. P.; die Verbrauchssteuern 37 Mill.
P. P. = 16 Mill. P. G. also 20 % der Gesamteinnahmen; den
Hauptertrag dieser Steuer lieferte der Alkohol mit 16 Mill.
und der Tabak mit 14 Mill.
Welchen Einfluß hat nun diese Einrichtung des Steuer-
systems auf die Volkswirtschaft und besonders auf die Fabrik-
industrie in Argentinien gehabt? Wie oben gezeigt, bringen
die Einfuhrzölle den größten Beitrag zu den Staatseinnahmen,
während die Ausfuhrzölle aufgehoben sind, was unter Berück-
sichtigung der besonderen Verhältnisse Argentiniens als eine
Ungerechtigkeit und. als eine verfehlte Maßregel bezeichnet
werden muß. Zu den Ausfuhrzöllen wurden hauptsächlich
die reichen Großgrundbesitzer und Viehzüchter herangezogen,
die jetzt nach Aufhebung dieser Zölle, da Grund- und Ein-
kommensteuern nicht bestehen, zu den Steuern nur noch
durch den ganz ihrem Ermessen überlassenen Verbrauch an
Gegenständen, die den indirekten Steuern unterliegen, bei-
tragen. Diese Aufhebung war ein reines Geschenk an die
reichen Grundbesitzer, die in normalen Zeiten bequem 15
bis 20% des Anlagekapitals erhalten und deren Tätigkeit
hauptsächlich darin besteht, „zuzusehen, wie der Regen die
Weiden wachsen läßt und wie die Sonne die Tiere zur Ver-
mehrung reizt“?). Zweifellos täte aber die Befreiung von
Abgaben der großen Masse, die von der Arbeit lebt, viel
mehr not als den Reichen. Gerade die Frage der Ausfuhr-
zölle ist ein Beweis dafür, daß das Besteuerungswesen in
solchen neuen Ländern mit eigentümlichen und nur teilweise
erschlossenen wirtschaftlichen Grundlagen von einem ganz
anderen Gesichtspunkte aus beurteilt werden muß als das-
1) Die Ausfuhrzölle wurden im Jahre 1904 abgeschafft.
2) Latzina S. 606.
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