nn Argentinien.
Latzina*) stellt auch hier eine nicht uninteressante Be-
rechnung dafür auf, was der Verbraucher für den nationalen
Zucker zu bezahlen hat und wieviel die Staatskasse davon
einnimmt:
Die Zuckerproduktion 1900 betrug 160000 t, der Ver-
brauch im Lande 90000 t, es bleibt also ein Rest von
70000 t, der neue Absatzgebiete suchen muß. Die 90000 t
des einheimischen Verbrauchs fallen je zur Hälfte auf raffi-
nierten und Rohzucker, deren Preise 4,50 und 3,50 P. für
10 kg betrugen:
45000 t raff. Zucker zu 4,50 P. für 10 kg = 20250000 P.
45000 „. Rohzucker 30 = 5 750000,
Der Verbrauch im Lande kostet also 36 000 000 P.
$ Daraus ergeben sich folgende Einnahmen:
Innere nationale Steuer von 0,6 P. für 10kg 5400000 P.
Provinzialsteuer OS WE 450 000
5850 000 P.
Davon ab die Ausfuhrvergütung für !/a ==
22500 t mit 1,20 P. für 10 kg... ; mw. 2700000 P:
bleiben 3150000 P.
Würde nun der Zucker, statt im Inlande hergestellt zu
werden, mit einem Zollaufschlag von 50 % eingeführt, so
würden die 90000 t des inländischen Bedarfs das Land
nach den Preisen von 1900 das Folgende kosten:
45000 t raff. Zucker zu 0,90 P. für 10 kg 4050000 P.G.
45000*; Rohzucker „0,753 „10 (3375 000°»
7425000 oder
17448 750 P. P:;
Dazu Zoll- und Hafengebühren:
50 %, des Gesamtbetrags 3712 500 P. G.
Hafengebühren ... . 166500 „ ,
3879000 P. G. od. 8815027 P. P.
Transportkosten 135000.»
Die Konsumenten hätten zu zahlen: 26398777 P.P.
In Wirklichkeit kosteten die 90000 t der nationalen
Produktion 36000000 P., und von dieser Summe erhielten
a 1) Latzina S. 472 u. f. Die Berechnung ist einem Artikel der
Zeitung „La Nacion“ entnommen.
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