Die Kasssenbuchhaltung (Barkasse). Z
tragung auf Grund der Avise müßte eine gleichzeitige
Notierung im Kassenterminkalender erfolgen;
b) zum Zwecke der Sicherheit und Kontrolle des
RKassenverkehrs:
1. eine Unterschriftskart o thek zur Nachprüfung der
Unterschriften auf Schecks und Quittungen. Aus den Un-
terschriftsblättern sind Personalien und Wohnung, sowie
eigenhändige Unterschrift der Bankkunden und die etwaige
Unterschrift von Bevollmächtigten zu ersehen;
2. ein Verzeichnis der Scheck bü cher, nach Nummern
geordnet. Bei Ausgabe des Scheckbuches quittiert der
Kunde den Empfang unter genauer Angabe der Nummern
der ihm übergebenen Schecks. In das Verzeichnis wird
der Name des Empfängers eingetragen, so daß bei jeder
Scheckeinlösung Kontrolliert werden kann, ob der vor-
liegende Scheck aus dem Scheckbuch des Kunden stammt,
dessen Unterschrift er trägt;
: in seltenen Fällen auch ein Konditionenbuch, (zu-
weilen in Form einer besonderen Kartei, oder verbunden
mit der Unterschriftskartei), welches die besonderen Be-
dingungen für den Bar- und Kreditverkehr mit den
einzelnen Kunden enthält.
3. Behandlung der ein- und ausgehenden Gelder.
a) Einzahlungen:
Der einzahlende Kunde füllt sselbst einen Einza hlungs-
zettel aus (Form. 8, unten), damit eine schriftliche Äußerung
seines Willens vorliegt. Dieser Einzahlungszettel dient als
Formular s. Einzahlungszettel.
Anbei .# 2400.09 in bar
u__600.— Schecks auf Sie
Æ 3000.—
im Auftrag von K. Stein, Ffm.
für Rechnung von Maschinenbau-A.-C., Ffr.
Frankfurt, den J15. Okt. 24.
Für R. Stein.
R. Schulz, Bote.
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