Metadata: Anleiherecht, Reichsschuldenwesen, Reichsschuldbuch, Anleiheablösung, Anleihen auf Grund des Dawes-Plans, Anleihen der Reichspost und Anleihen der Schutzgebiete

10. Rundschreiben des Reichsarbeitsministers 
und des Reichsministers des Innern über 
Vorzugsrenie und öffentliche Fürsorge vom 
23. November 1926) 
(Reichstagsdrucksache Nr. 2810 III 1924/26 S. 98), 
Nach 8 20 Abs. 2 des Anleiheablösungsgesetzes vom 
16. Juli 1925 (Reichsgesetzbl. I S. 137) können be- 
Jjürftige Anleihealtbesitzer eine erhöhte Vorzugsrente 
erlangen, wenn sie auf ihre Auslosungsrechte ver- 
zichten. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob die 
Fürsorgeverbände, die Anleihealtbesitzer als Sozial- 
oder Kleinrentner betreuen, ihre weitere Hilfe davon 
abhängig machen dürfen, daß die erhöhte Vorzugs- 
vente beantragt wird. Ein solches Vorgehen ist zu 
Unrecht mit der Vorschrift des 8 8 der Reichsgrund- 
sätze über Voraussetzung, Art und Maß der Ööffent- 
lichen Fürsorge vom 4 Dezember 1924 begründet wor- 
den, wonach ein Hilfsbedürftiger sein gesamtes Vver- 
wertbares Vermögen und Einkommen einsetzen muß, 
ehe ihm die Fürsorge ihre Hilfe gewährt. Denn die 
allgemeine Vorschrift des $ 8 wird zugunsten der 
Sozial- und Kleinrentner durch die Sondervorschrift 
des 8 15 eingeschränkt, gegen die eine Nötigung der 
Anleihealtbesitzer zum Verzicht auf ihre Auslosungs- 
rechte verstoßen würde. Die Auslosungsrechte stellen 
ein durch $ 15 geschütztes kleineres Vermögen der 
Hilfsbedürftigen dar, und ein Verzicht auf sie käme 
einer Verwertung dieses Vermögens gleich, von der 
die Fürsorge die Gewährung ihrer Hilfe nicht ah- 
hängig machen soll, 
Ebenso erscheint es uns mit Sinn und Zweck der 
arhöhten Vorzugsrente nicht vereinbar, wenn der 
Mehrbetrag, den der Anleihegläubiger durch den Ver- 
) Über die Frage, ob zu den .‚Unterstützungen öffentlich- 
rechtlicher Art‘ im Sinne des 8 26 des Anleiheablösungsgesetzes 
auch der den Kleinrentnern durch $ 6 Abs, 3 der Verordnung 
über die Fürsorgepflicht vom 8. Juni 1926 (RGBIl. I S. 255) be- 
willigte Zuschlag gehört, siehe Gutachten des Bundesamts 
lür das Heimatwesen vom 15. Oktober 1927 (Deutsche 
Zeitschrift für Wohlfahrtspflege, 3. Jahrgang S. 415) und Ent- 
scheidung des preußischen Oberverwaltungsge- 
‘ichts vom 13 Dezember 1927 (Juristische Wochenschrift 
1928. 57, Jahrgang. © 929)
	        
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