10. Rundschreiben des Reichsarbeitsministers
und des Reichsministers des Innern über
Vorzugsrenie und öffentliche Fürsorge vom
23. November 1926)
(Reichstagsdrucksache Nr. 2810 III 1924/26 S. 98),
Nach 8 20 Abs. 2 des Anleiheablösungsgesetzes vom
16. Juli 1925 (Reichsgesetzbl. I S. 137) können be-
Jjürftige Anleihealtbesitzer eine erhöhte Vorzugsrente
erlangen, wenn sie auf ihre Auslosungsrechte ver-
zichten. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob die
Fürsorgeverbände, die Anleihealtbesitzer als Sozial-
oder Kleinrentner betreuen, ihre weitere Hilfe davon
abhängig machen dürfen, daß die erhöhte Vorzugs-
vente beantragt wird. Ein solches Vorgehen ist zu
Unrecht mit der Vorschrift des 8 8 der Reichsgrund-
sätze über Voraussetzung, Art und Maß der Ööffent-
lichen Fürsorge vom 4 Dezember 1924 begründet wor-
den, wonach ein Hilfsbedürftiger sein gesamtes Vver-
wertbares Vermögen und Einkommen einsetzen muß,
ehe ihm die Fürsorge ihre Hilfe gewährt. Denn die
allgemeine Vorschrift des $ 8 wird zugunsten der
Sozial- und Kleinrentner durch die Sondervorschrift
des 8 15 eingeschränkt, gegen die eine Nötigung der
Anleihealtbesitzer zum Verzicht auf ihre Auslosungs-
rechte verstoßen würde. Die Auslosungsrechte stellen
ein durch $ 15 geschütztes kleineres Vermögen der
Hilfsbedürftigen dar, und ein Verzicht auf sie käme
einer Verwertung dieses Vermögens gleich, von der
die Fürsorge die Gewährung ihrer Hilfe nicht ah-
hängig machen soll,
Ebenso erscheint es uns mit Sinn und Zweck der
arhöhten Vorzugsrente nicht vereinbar, wenn der
Mehrbetrag, den der Anleihegläubiger durch den Ver-
) Über die Frage, ob zu den .‚Unterstützungen öffentlich-
rechtlicher Art‘ im Sinne des 8 26 des Anleiheablösungsgesetzes
auch der den Kleinrentnern durch $ 6 Abs, 3 der Verordnung
über die Fürsorgepflicht vom 8. Juni 1926 (RGBIl. I S. 255) be-
willigte Zuschlag gehört, siehe Gutachten des Bundesamts
lür das Heimatwesen vom 15. Oktober 1927 (Deutsche
Zeitschrift für Wohlfahrtspflege, 3. Jahrgang S. 415) und Ent-
scheidung des preußischen Oberverwaltungsge-
‘ichts vom 13 Dezember 1927 (Juristische Wochenschrift
1928. 57, Jahrgang. © 929)