wenn es sich um allgemeine und chronische Arbeits-
losigkeit und daher um eine dauernde und hohe Belastung
einer an sich schon stagnierenden Wirtschaft handelt, die
vielleicht noch in erheblichem Ausmaße auf den Export
angewiesen und daher gegen Verringerungen der AÄbsatz-
fähigkeit besonders empfindlich ist, dürften unsere bis-
herigen Ausführungen deutlich genug erkennen lassen.
C. Die Beitragsquote der öffentlichen Körperschaften.
Diese Beitragsleistung steht praktisch in einem so ge-
ringen Verhältnisse zu den Leistungen der Arbeitnehmer
und Arbeitgeber, daß wir uns hier recht kurz fassen können.
Die Zahlungen seitens des Staates (des Landes, der
Gemeinde) belasten das Budget und zwingen daher zu er-
höhter Einnahmewirtschaft. Diese Einnahmen werden zum
überwiegenden Teile in der Form von Steuern erzielt, die
bekanntlich entweder Einkommen und Erträge direkt treffen
und nach diesen bemessen werden, oder die das Einkommen
der Wirtschaftssubjekte indirekt treffen, indem sie auf
irgend welche Weise mehr oder minder unmittelbar den
Konsum belasten. Zu den Eingängen aus den letzteren
wären in diesem Zusammenhange neben den Einnahmen
aus den eigenflichen Verbrauchssteuern die Eingänge aus
den Finanzmonopolen, Finanzzöllen, aus der heute vielfach
eingebürgerten Warenumsatzsteuer u. s. f. zu rechnen.
Heute sind in den meisten Staaten, besonders in den
Ländern mit derzeit vorherrschender starker Arbeitslosigkeit,
auf die es uns hier ankommt, die direkten Steuern derart
ausgebaut und angesetzt, daß hier ein weiteres Anziehen
der Steuerschraube aus wirtschaftspolitischen, finanzpolitischen
(es gibt auch in der Steuerwirtschaft ein Ertragsoptimum,
das auf die Dauer durchaus nicht beim denkbar höchsten
Steuersatze erzielt wird) und dergleichen Gründen untunlich
erscheint.
Eine Vermehrung der Einnahmen vermag daher heute
vielfach nur durch Steigerung der indirekten Besteuerung
zu erfolgen. Da letztere, wie eben erwähnt, den Konsum
treffen — übrigens auf Grund der Wirksamkeit derselben
ökonomischen Gesetze, deren Wesen wir unter Punkt B
45